Guten Tag,
Wenn es einen Wohnungsbrand gibt und der Vermieter eine Gebäudeversicherung hat, kommt doch diese für den Schaden auf oder? Oder hat die Gebäudeversicherung das Recht, beim Mieter oder einer anderen Versicherung des Mieters Geld einzuholen?
Hallo,
die Wohngebäudeversicherung wird den Schaden ersteinmal bezahlen (Ausschlüsse ausgenommen, z.B. Vorsatz). Unter gewissen Umständen kann Sie sich jedoch Geld beim Verursacher zurückholen, was aber nicht das Problem des Versicherten sein sollte.
Etwas konkreter sollte der Fall schon beschrieben sein.
Hi,
das kann man so pauschal nicht beantworten. Die Gebäudeversicherung des Vermieters kommt für Schäden, die am Gebäude entstanden sind auf. Für den im Gebäude befindlichen Hausrat muß die Hausratversicherung, sofern man denn eine hat, aufkommen.
Die Gebäudeversicherung kann sich unter Umständen das Geld für den Schaden beim Schadenverursacher zurückholen. Dann würde evtl. die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacher selbst, für den Schaden aufkommen müssen.
Gruß
Tina