Wer kennt sich mit gesetzlichem Betreuer aus?

Ich habe eine Tante, die keine Kinder, keine Enkel hat und 75 J. ist. Es geht ihr eigentlich gut, trotzdem macht sie sich nun Sorgen, wer sich um sie kümmern wird, wenn sie geistig nicht mehr so kann.
Sie hat etwas Vermögen, will dann in ein Altersheim und sucht sich jetzt schon ein Haus aus.
Aber sie hat einiges bei Bekannten erlebt, wo Betreuer (gesetzliche und auch Angehörige) nicht richtig mit Vollmachten umgegangen sind.
Ich würde das ganze ja gerne für sie machen, sie hat auch Vertrauen zu mir, aber sie wohnt ihn Hamburg und ich im Süden. Über die Entfernung stelle ich mir das schwierig vor.
Wo kann man mehr über Betreuer erfahren.
Kann man sich den Aussuchen oder wird einer einfach eingesetzt?
Ein gesetzlicher Betreuer muss ja Rechnenschaft ablegen, aber kontrolliert das wirklich dann jemand?
Kontrolliert der Betreuer z.B. auch, ob das Altersheim wirklich gut arbeitet und die in Rechnung gestellten Leistungen auch gemacht wurden oder zahlt er nur die Rechnung?
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen damit gemacht?
Danke
Petra

Noch ein Zusatz: Kann ich evtl. mit einbezogen werden?
Z.B. kann sie verlangen, dass ich bei größeren Entscheidungen (z.B. Verlegung in ein anderes Heim, Verkauf von Gebäude) gefragt werde?
Petra

Hallo Petra,
einige deiner Fragen kann ich dir beantworten:
deine Tante kann eine Verfügung unterschreiben, in der sie erklärt, dass du ihre Betreuung übernehmen sollst, falls sie nicht mehr allein für sich sorgen kann. Damit ist sichergestellt, dass das Amtsgericht keine für sie fremde Person einsetzt.
Der Betreuer wird natürlich vom Amtsgericht kontrolliert, egal ob es eine Person aus der Verwandtschaft ist oder eine vom Gericht eingesetzte Person. Ein Mal im Jahr fordert das Amtsgericht einen Rechenschaftsbericht.
Der Betreuer handelt für den Betreuten und hat somit auch die Befugnis, Rechnungen zu kontrollieren und nicht nur zu zahlen.
Ob allerdings eine Betreuung sinnvoll ist, wenn man weite Entfernungen überbrücken muss, kann ich dir so nicht sagen.
Meine Erfahrungen kommen daher, dass ich die amtliche Betreuungsperson meines Schwiegervaters war, der aber leider Ende letzten Jahres verstorben ist. Wir wohnten mit ihm zusammen in einem Haus.

Vielleicht konnte ich dir etwas weiterhelfen, aber wirklich weiterhelfen in Sachen Betreuungsrecht können evtl. Krankenkassen, Seniorenvereine und auch das Amtsgericht hält entsprechende Broschüren bereit.

Liebe Grüße
Birgitt

Noch ein Zusatz: Kann ich evtl. mit einbezogen werden?
Z.B. kann sie verlangen, dass ich bei größeren Entscheidungen
(z.B. Verlegung in ein anderes Heim, Verkauf von Gebäude)
gefragt werde?
Petra

Hallo Petra,

guck mal weiter unten unter „Zwangsbetreuung“. Da findest du auch Antworten für dieses Thema.

LG
Birgitt

Danke Birgitt für deine Antwort.
Ich würde es wirklich gerne machen, aber die große Entfernung! Ich stelle mir das schwierig vor, weil ich ja auch noch berufstätig bin. Wir hatten nur so die Ideee, dass es vielleicht jemand anderes macht, aber dass ich das ganze etwas kontrolliere und begleite. Dann hätte sie einfach ein besseres Gefühl. Ich bin halt ihre einzige Vertrauensperson. Wir telefonieren sehr viel, aber ich kann einfach nicht oft fahren, das geht ja auch dann ins Geld
Die ganze sache ist schwierig, nur sich darauf verlassen, dass man nie so jemand braucht, geht ja auch nicht.
petra

Aber vielleicht wäre es möglich, ein Alten- oder Pflegeheim für sie bei dir in der Nähe zu suchen.

LG Birgitt

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Hallo, Petra,
zunächst mal: scrolle in diesem Brett ganz nach unten http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Dann führe Dir dies hier zu Gemüte: http://www.bmj.bund.de/media/archive/692.pdf
Auch hier findest Du ausführliche Informationen: http://www.juristische-betreuung.de/

Da es ja nicht um häusliche Pflege geht, sondern um die Besorgung der Rechts- und Vermögensgeschäfte, könnte das auch bei der Distanz Hamburg - München funktionieren. Allerdings wäre ein räumlich näherer Betreuer schon wünschenswert, sonst geht für die Fahrerei ein Vermögen drauf.

Wie Ihr das regeln könnt, hängt zu sehr vom Einzelfall ab, als dass man hier konkret zu etwas raten könnte.

Gruß
Eckard

Hallo Petra,

Du könntest schauen, daß Du mit einem Betreuungsverein vor Ort zusammenarbeitest. Diese Betreuungsvereine werden von Wohlfahrtsverbänden initiiert (AWO, Diakonie) und dort arbeiten ehrenamtliche Betreuer. Du könntest also die Betreuung übernehmen und bestimmte Bereiche delegieren. Gerade beim Bereich Gesundheitsfürsorge ist das nicht immer aus der Ferne zu machen.

Wenn ein Berufsbetreuer die Betreuung macht, dann darf der 33 Euro die Stunde verlangen. Das muss zwar vom Rechtspfleger gegengezeichnet werden, aber das geht leider oft nur nach Augenschein. Solange Deine Tante Vermögen hat, muss sie das bezahlen.

Der Landesrechnungshof Brandenburg hat herausgefunden, daß im letzten Jahr zwei Betreuer sechsstellige Euro-Beträge abkassiert haben. Die hätten jeden Tag mehr als 20 Stunden arbeiten müssen um auf diesen Betrag zu kommen.
Mehr dazu hier:
http://myblog.de/alzheimer/art/4671316
wo moch mehr über gesetzliche Betreuung steht.

Viele Grüße

Iris

Halo Petra,

Wie steht sie denn dazu, zu Dir in den Süden zu ziehn, wenn Du als Gegenleistung ihr Betreuer wirst?

Gruß Wölkchen

Hallo Wölkchen,
das möchte sie nicht, sie versteht sich mit den Schwaben nicht so gut. Und dann wäre sie ja auch nur stundenweise mit mir zusammen, denn in unsere Wohnung könnte ich sie nicht aufnehmen. Sie möchte in ihrer Umgebung bleiben, da kennt sie wenigstens viele andere Menschen.
Petra

Schade eigentlich. Stundenweise zusammensein langt, es erwartet niemand Vollpflege. Aber das wäre auch zu einfach gewesen :smile:

Gruß Wölkchen

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Hallo Petra,

auch in HH wird es eine Betreuungsbehörde geben, die Anschrift kann dir das zuständige Amtsgericht/Vormundschaftsgericht nennen, elbstverständlich kasnnst Du einflus auf die Auswahl des Betreuers nehmen, beispielsweise durch eine Betreuungsverfügung. Entsprechende Formulare sind unter Horst Deinhard „Betreuungslexikon“ zu finden.
Je nach per Gerichtsbeschlußangeordnetem Aufgabenkreis Veermögen, Gesundheit etc., muß der Betreuer dem AG gegenüber Rechenschaft ablegen. In der Regel sind Verträge vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen.

Bei weiteren Fragen einfach nachfragen.

MfG

B. Happe

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