Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, dann klagen.
Liebe/-r Experte/-in,
Für das Jobcenter ist jeweils nur das Einkommen bzw. die Ersparnisse wichtig. Unterhalt zählt als Einkommen und wird dementsprechend angerechnet. Allerdings besteht meiner Ansicht nach eine klare Hilfebedürftigkeit und somit auch Anspruch auf Hartz 4. Mein Tipp ist es, dass die Daten mal in einen Rechner gesteckt werden. Versuche es mal unter http://www.hartz4rechner.info/.