Wer kennt sich mit Hartz vier ,

Ich bin Mutter von vier Kindern , im August läuft mein Elterngeld aus und ich bin drei Jahre in Elternzeit , meine drei großen bekommen 700 Euro Unterhalt von ihrem Vater , der Vater von meinem Jüngsten , lebt mit bei uns im Haus und muss noch für drei Kinder aus erster Ehe Unterhalt zahlen , er ist jeden Tag 14 Stunden aus dem Haus und man lässt ihm 950 Euro für ihn ,plus 95 Euro für den Kleinen. Außerdem bekommen wir 80 Euro Wohngeld.Ich war jetzt beim Jobcenter um Hilfe ab August zu beantragen und habe alles angegeben , also das ICH ab August kein Elterngeld in Höhe von 460 Euro bekomme . Gestern kam der Brief , wir würden keine Hartz Vier bekommen , da wir nicht hilfebedürftig . Wie kann das sein ?

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Hallo, leider ist für das Jobcenter nur dein gesamt Einkommen wichtig. Da du ja Unterhalt bekommst für deine Kinder und der Vater des einen Kindes bei euch lebt und Einkommen hatt wird das zusammen gerechnet und dann noch Wohngeld. Somit ist dein Einkommen über das geringfügige Einkommen wo mann Hartz 4 beantragen könnte. Das ist zwar trauig für dich aber leider ist das so.

Hallo,
da wird der persönliche Bedarf jedes Einzelnen ausgerechnet - inclusiv der Miete- und den Einnahmen gegenübergestellt.
Wenn die zu hoch sind, gibts nix.

Aber genau nachrechnen kann das eine Beratungsstelle, zB von Caritas oder Diakonie, oder eine freie Hartz-IV-Beratungsstelle.
Googeln und hin: die Ämter machen oft Fehler!

Alles Gute
strandperle02

@Ein Bienchen,
bin krank und hoffe Du bekommst noch andere Antworten.
Entschuldige bitte.

Eine andere Sache ist auch noch die von deinem Partner.
Er ist für euch laut Gesetz auch Unterhaltspflichtig, weil er bei euch lebt im Haushalt.
Das sollte man auch mal überprüfen von einem Anwalt oder übers Judendamt nachfragen.

Hier ein paar Adressen.
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/

Überprüfe das mal selbst mit dem Hartz IV Rechner.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…

mfg falkoo

Was aber nicht in meinen Kopf rein will ist, uns steht jetzt
Wohngeld zu und wenn das ausläuft und die 460 euri
Elterngeld wegfallen, dann liegen wir zu hoch?

Da kann ich Dir leider nicht weiter helfen, würde mich mal an einen Anwalt wenden.
Tut mir Leid.
Beste Grüße

Hallo

ganz allgemein: Wenn Ihr Euren Bedarf (sprich: Eure Regelsätze plus die örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft/KdU plus eventuelle Mehrbedarfe, z.B. bei chronischer Erkrankung) aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könnt (wozu neben dem Erwerbseinkommen abzüglich Freibeträgen auch z.B. Kindergeld, Unterhalt sowie ALG2-vorrangige Ansprüche wie Wohngeld oder Kinderzuschlag gehören), dann seid Ihr nicht ALG2-bedürftigt und habt somit keinen Anspruch auf laufende Leistungen. Wenn Euer errechneter Bedarf mit dem Wohngeld nicht zu decken gewesen wäre, hätte man Euch Wohngeld gar nicht bewilligt, sondern Euch direkt auf ALG2 verwiesen. -

der Vater von meinem Jüngsten , lebt mit bei uns im Haus

Um Missverständnisse zu vermeiden: Ihr seid unverheiratet ? Lebt Ihr zu sechst alle zusammen im selben Haushalt - oder in getrennten Mietwohnungen im selben Haus (z.B. er im ersten Stock, du mit den vier Kindern im 7.Stock) ? Im ersten Fall wärd Ihr eine 6 Personen- Bedarfsgemeinschaft (da du mit ihm ein gemeinsames Kind hast. Sein Einkommen und Vermögen wird in dem Fall auch bei den Bedarfen für dich und alle (!) Kinder mitberücksichtigt).

Lebt er in einer eigenen Wohnung und nicht mit Dir und den Kindern zusammen, dann bildest du mit den Kindern eine 5-Personen-Bedarfsgemeinschaft, hast Anspruch auf den Alleinerziehungsmehrbedarf, und dein Freund ist gegenüber Eurem gemeinsamen Kind barunterhaltspflichtig und (je nach Alter des gemeinsamen Kindes) unter Umständen auch dir gegenüber unterhaltspflichtig (mit Betreuungsunterhalt). Ob und in welcher Höhe er tatsächlich zahlungsFÄHIG ist, wäre wieder eine andere Geschichte. - Er selber wäre gegebenenfalls eine EIGENE 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft mit seinem eigenen Haushalt. -

Um ausrechnen zu können, ob Ihr Anspruch auf ALG2 habt, bräuchte man dieselben Angaben, die auch das Jobcenter benötigt, also z.B.

  • Brutto- und Nettoeinkommen jedes Mitgliedes Eurer Bedarfsgemeinschaft, bei Kindern auch Kindergeld und Unterhalt/svorschuss, jeweils einzeln (!) nach Person und Art des Einkommens aufgeschlüsselt

  • Anzahl und Alter der Kinder im Haushalt

  • Kaltmiete, Neben- und Heizkosten, jeweils aufgeschlüsselt

  • wie wird Warmwasser bereitet

  • leben auch Personen in der Wohnung, die nicht der Bedarfsgemeinschaft ,angehören und wenn ja: wie viele

  • alle Posten, die eventuell bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt (sprich „abgezogen“) werden müssten ; z.B. auch titulierte und tatsächlich gezahlte Unterhaltszahlungen an Kinder aus früherer Beziehung. Mehr zur Einkommensanrechnung und absetzbaren Beträgen / Freibeträgen hier:
    http://hartz.info/index.php?topic=17.0

  • außerdem möglichst auch die bei Euch geltenden maximal angemessenen Unterkunftskosten für eine Bedarfsgemeinschaft Eurer Größe (erfährt man beim zuständigen Jobcenter; ohne Gewähr für Aktualität ! eventuell auch hier gelistet: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html )

Die angemessenen Unterkunftskosten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch begrenzt. Die bei Euch geltenden müsste man kennen, um zu sehen, ob Eure derzeitige Unterkunft „angemessen“ kostet oder teurer ist.-

Wenn du alle oben genannten Angaben aufgelistet hast, kannst du damit Euren Ablehnungsbescheid vom Jobcenter ja mal überprüfen lassen, z.B. bei einer unabhängigen Beratungsstelle http://www.my-sozialberatung.de/adressen , oder den Bescheid mal in einem Beratungsforum hochladen (anonymisiert ! , also alle Namen, Adressen, Geburtsdaten, BG-Nr., Aktenzeichen etc. vorher schwärzen.)
Ich würde dir für alle Fragen bzgl. ALG2 auf jeden Fall dieses Forum empfehlen http://hartz.info/ (den Bescheid in der Rubrik "Fragen und Antworten zu Hartz IV hochladen mit Angabe aller nötigen Daten, siehe oben. Wie man dort etwas hochlädt ist hier erklärt: http://hartz.info/index.php?board=33.0 )

Ohne die genauen Angaben zu kennen und ohne den Ablehnungsbescheid vom Jobcenter zu sehen (an dem ja auch ein Berechnungsbogen beigefügt sein müsste), kann man nichts dazu sagen, ob ihre Berechnung stimmt und ob Ihr Anspruch hättet oder nicht.-

Falls Ihr keinen Anspruch auf ALG2 habt: eventuell mal wegen möglichem Anspruch auf Kinderzuschlag erkundigen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…

LG

Hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen.
LG elfie759

Das kann ich leider garnicht nachvollziehen. Ich würde ausdrücklich eine Begründung einfordern, schriftlich!

Kann ich nicht beanworten,

Hallo,
wenn euer gesamtes Einkommen höher ist als der ALG2-Satz dann gibt es nichts. Lass dir die Berechnung geben. Dann rechnet euer gesamtes Einkommen zusammen und kontrolliert.

700 + 950 + 95 + 80 + Kindergeld, das ist euer Einkommen

Gruß

Was ist mit dem unterhalt an seine drei Kinder
Der muss doch auch bezahlt werden, zieh ich den
ab?

ja so sind die gesetze must nur kinder in die welt setzen da elterngeld nich angerechnet wird…tut mir leid für euch aber so ist das eben in Deutschland als frau kannste nur noch kinder bekommen wenn die hartz beantragst…

Hallo,

tut mir leid, aber von der mterie habe ich keine Ahnung, da kinderlos.

LG

Martin

Hallo, die Begründung das du kein Hartz IV bekommst stand bestimmt mit in der Absage vom Jobcenter. ich nehme mal an das du deshalb kein Hartz IV bekommst da Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebst du mit deinem Lebensgefährten so wie den 3 Kindern. Das Gehalt von deimem Lebensgefährten zzgl. dem Unterhalt die deine 4 Kinder erhalten werden zusammengezählt. die gesamtsumme hat wohl den Hartz IV Satz den du erhalten würdest überstiegen so das du deshalb wohl kein Geld erhälst.

Was ist mit dem unterhalt an seine drei Kinder
Der muss doch auch bezahlt werden, zieh ich den
ab?

Hallo,

wieso abziehen? Er bekommt doch 950,- bereinigtes pfändungsfreies Geld. Heißt: Unterhalt ist schon abgerechnet

…eigentlich kann es nicht sein…

Aber gib mal bitte genau an, ob alle 4 Kinder oder nur 3 bei euch wohnen, wie alt die Kinder genau sind und wieviel Du genau von den Vätern bekommst. Wie hoch ist eure Miete und in welchem Landkreis oder in welcher Stadt wohnst Du? Hast Du irgendwelches Einkommen, oder eines der Kinder vielleicht? in welcher Höhe hast Du ggf. Vermögen angegeben !? Ohne diese Eckdaten kann man keinerlei Berechnung machen.
Gruß Gwen

wir haben insgesamt 7 kinder, 3 Kinder aus meiner 1. Beziehung, 3Kinder aus der 1. Beziehung meines Partners und ein gemeinsames.

Meine ersten 3kinder und das gemeinsame kind leben bei uns.
Ich bekomme für 3 Kinder Unterhalt: 14Jahre: 334€,12 Jahre 272€ und das dritte Kind 10 jahre alt 272€. Weiterhin 773€ Kindergeld.
Eigene Einnahmen sind mtl. 100€ Hornoratätigkeit.
Mein Partner hat ca 1500€ netto wovon er aber wegen eigene Unterhaltsverpflichtung nur 950€ + 100€ für das gemeinsame Kind (11Monate ) behalten kann.
Eigenes Vermögen ist nicht Vorhanden.

Wir wohnen im Kreis Gütersloh

…eigentlich kann es nicht sein…

Aber gib mal bitte genau an, ob alle 4 Kinder oder nur 3 bei
euch wohnen, wie alt die Kinder genau sind und wieviel Du
genau von den Vätern bekommst. Wie hoch ist eure Miete und in
welchem Landkreis oder in welcher Stadt wohnst Du? Hast Du
irgendwelches Einkommen, oder eines der Kinder vielleicht? in
welcher Höhe hast Du ggf. Vermögen angegeben !? Ohne diese
Eckdaten kann man keinerlei Berechnung machen.
Gruß Gwen

Leider hast du keine Angbe zur Miete gemacht, ist aber egal, denn die REchnung sieht wie folgt aus:

Zustehen tun euch als Bedarfsgemeinschaft:
Regelsätze für dich und deinen Partner je 328 euro, für den Säugling 215 , für die beiden Mittleren je 251 und für den 14jährigen 287 Euro. Das sind zusamen 1660 Euro Regelsatz und dazu kommen noch die Kosten der Unterkunft (KdU) also Mietkosten und Heizkosten. die Wohnung darf aber nicht größer als 120 QM sein. wie hoch die Mietobergrenze in Gütersloh ist weiß ich leider nicht, weil die Kommune das als Optionskommune ganz selbstständig festlegen kann. Das müsstet Du bitte erfragen. Also ich gehe jetzt mal von einem deutschen Durchschnittspreis aus. Der läge bei 8 ,50 Euro pro Quadratmeter, so dass wir auf ca. 1000 Euro Miete kämen und nochmal etwa 170 euro Heizkosten hinzukommen (sind nur Schätzungen, da genaue Angaben für Gütersloh fehlen) dann kämen also für die Kosten der Unterkunft (KdU ) nochmal… sagen wir ruhig 1200 Euro dazu. Somit wäre euer Bedarf etwa 2860 euro.

Nun gucken wir was ihr für Einnahmen habt. Seine 1050 und deine 100. Anrechenbar davon sind 760 Euro, der rest ist Freibetrag für Arbeit. Also einkünfte 760 plus die unterhaltsgelder: 334€ für den Großen, und 2x 272€ außerdem 773€ Kindergeld und wie du schriebst 80 euro Wohngeld.
Somit haben wir auf der Bedarfsseite: 2860
und auf der Habenseite (rechnet zusammen…) 2491 Euro insofern hättet ihr einen HartzIV Bedarf von noch 369 Euro. Falls eure wohnung nur 650 Euro kostet, oder die Mietobergrenzen in Gütersloh deutlich unter 8,50 €/qm liegen kann es also tatsächlich sein, dass ihr nichts mehr bekommt. Aber eigentlich ist das eher unwahrscheinlich…
Fazit: da es eine sehr enge Rechnung ist, kannst du dir die Gründe dafür leider nur im Jobcenter in Gütersloh selbst erklären lassen, da Niemand sonst die dort festgelegten gültigen Mietobergrenzen zur Berechnung der Unterkunftskosten genau kennt. Es ist aber kein Problem sich da einen Termin in der Leistungsabteilung geben zu lassen und den ablehnenden Bescheid genau erklären zu lassen. Ist sogar dein Recht!- Auch Behörden machen Fehler! Viel Erfolg
Gruß Gwen