Wer kennt sich mit kleinunternehmenregelung aus

Liebe/-r Experte/-in,
hallo liebe Experten,möchte zum 1.12.2011 einen Imbiss
im Reisegewerbe eröffnen und rechne mit ca.1000€ Gesammtumsatz im Dezember.Wie hoch darf jetzt der Geasammtumsatz
im Folgejahr sein um den Kleinunternehmerstatus beizubehalten?
Würde mich über ganz viele Antworten freuen
Gruss Kerstin

HALLO, die Antwort findest du genau wenn du bei Google
eingibst: Kleinunternehmer - Umsatz

Hier steht beschrieben in welchem Jahr und in welcher
Höhe der UMSATZ sein darf um weiterhin als KLEINUNTERNEWHMER zu gelten.

Fall noch Fragen sind (vielleicht hast du selbst keinen
Internetanschluß) melde dich, dann schreibe ich dir
die genauen Zahlen auf.

Gruss
Helmut

Tut mir leid, da habe ich keine Ahnung. http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/klei…

Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung

Voraussetzung für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (im laufenden Geschäftsjahr) ist, dass eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschritten werden. Der Kleinunternehmer muss gegenüber dem Finanzamt durch jährliche Umsatzsteuererklärung nachweisen, dass der
■Umsatz im Vorjahr nicht höher war als 17.500,00 EUR und
■der Umsatz im laufenden Jahr nicht höher sein wird als 50.000,00 EUR.

Liebe Kerstin,

kann dazu leider nichts beitragen.

Beste Grüße,

Sausewind

Hallo Kerstin,

Gewerbetreibende sind Kleinunternehmer, wenn im vorangegangenem Jahr nicht mehr als 17.500 € Netto-Umsatz erzielt wurden und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € erzielt werden.

Gruß

Winurbi

Hallo Kerstin,
im Folgejahr nicht mehr als 17500 Euro.

Grüße
Mich@

hallo, danke für deine Antwort
Grüße
Kerstin

der erwartete umsatz fürs neue jahr darf nicht über 50.000 liegen, der vorjahresumsatz (im gründungsjahr dann halt hochgerechnet) nicht mehr als 17500

danke für deine Antwort

der erwartete umsatz fürs neue jahr darf nicht über 50.000
liegen, der vorjahresumsatz (im gründungsjahr dann halt
hochgerechnet) nicht mehr als 17500

dem ist nichts hinzuzufügen