Liebe/-r Experte/-in,
hallo liebe Experten,möchte zum 1.12.2011 einen Imbiss
im Reisegewerbe eröffnen und rechne mit ca.1000€ Gesammtumsatz im Dezember.Wie hoch darf jetzt der Geasammtumsatz
im Folgejahr sein um den Kleinunternehmerstatus beizubehalten?
Würde mich über ganz viele Antworten freuen
Gruss Kerstin
HALLO, die Antwort findest du genau wenn du bei Google
eingibst: Kleinunternehmer - Umsatz
Hier steht beschrieben in welchem Jahr und in welcher
Höhe der UMSATZ sein darf um weiterhin als KLEINUNTERNEWHMER zu gelten.
Fall noch Fragen sind (vielleicht hast du selbst keinen
Internetanschluß) melde dich, dann schreibe ich dir
die genauen Zahlen auf.
Gruss
Helmut
Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung
Voraussetzung für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (im laufenden Geschäftsjahr) ist, dass eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschritten werden. Der Kleinunternehmer muss gegenüber dem Finanzamt durch jährliche Umsatzsteuererklärung nachweisen, dass der
■Umsatz im Vorjahr nicht höher war als 17.500,00 EUR und
■der Umsatz im laufenden Jahr nicht höher sein wird als 50.000,00 EUR.
Liebe Kerstin,
kann dazu leider nichts beitragen.
Beste Grüße,
Sausewind
Hallo Kerstin,
Gewerbetreibende sind Kleinunternehmer, wenn im vorangegangenem Jahr nicht mehr als 17.500 € Netto-Umsatz erzielt wurden und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € erzielt werden.
Gruß
Winurbi
Hallo Kerstin,
im Folgejahr nicht mehr als 17500 Euro.
Grüße
Mich@
hallo, danke für deine Antwort
Grüße
Kerstin
der erwartete umsatz fürs neue jahr darf nicht über 50.000 liegen, der vorjahresumsatz (im gründungsjahr dann halt hochgerechnet) nicht mehr als 17500
danke für deine Antwort
der erwartete umsatz fürs neue jahr darf nicht über 50.000
liegen, der vorjahresumsatz (im gründungsjahr dann halt
hochgerechnet) nicht mehr als 17500
dem ist nichts hinzuzufügen