Wer kennt sich mit Lohnsteuer aus?

Hallo zusammen,folgender Sachverhalt.

Angenommen jemand hat einen Sohn mit 100% Blindheitsgrad.
Er ist Sorgeberechtigt/unterhaltspflichtig und nicht mit der Kindesmutter zusammen.das Kind lebt bei der Kindesmutter die nicht berufstätig ist.
Sein Sohn steht zu 0,5 auf seiner lohnsteuerkarte.
kann er aufgrund der Blindheit seines Sohnes diese lohnsteuerlich geltend machen?Wenn ja,wieviel ungefähr (Bruttgehalt 38.000)

für Antworten wäre ich sehr dankbar…Guten Tag,

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

Erst mal Absatz 5 lesen, dann Absatz 1 und 2

Bedeutet dies man muß es erst beantragen bevor man es steuerlich absetzen kann.Wenn das Kind minderjährig ist kann es ja wohl selbst keine Steuervergünstigungen bekommen!?!da ich mich im Steuerrecht überhaupt nicht auskenne verstehe ich diesen Absatz 5 nicht so recht.
Was müßte man tun um diesen Steuervergünstigungen im oben genannten fall zu bekommen.(Evtl. auch 3 jahre rückwirkend)???

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Was müßte man tun um diesen Steuervergünstigungen im oben
genannten fall zu bekommen.

In seiner ESt-Erklärung angeben.

(Evtl. auch 3 jahre
rückwirkend)???

Wenn denn die letzten 3 Bescheide noch änderbar sind?

Soweit verstanden.und es spielt auch keine Rolle ob dars Kind beim vater lebt oder nicht?Also im gleichen Haushalt??

Also hat ein vater solange er den Freibetrag von 0,5 auf seiner steuerkarte hat anrecht auf die helfte der „pauschale“,auch wenn er nicht mit dem kind in einem haushalt lebt???