Guten Tag,
ist es möglich, trotz Hauptwohnsitz in Deutschland, seine französische, vermietete Ferienwohnung in F r a n k r e i c h zu versteuern statt in Deutschland? Schließlich nutzt man ja die entsprechenden Infrastrukturen der dortigen Kommune und möchte dann auch dort über die Steuer zu deren Erhalt und Verbesserung beitragen. Welche Behörden sind in Frankreich dafür zuständig? Inwiefern hat sowas mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zu tun?
Vielen Dank!