Ein Bekannter hat seine Wohnung zum 1.04.2010 gekündigt.Die Nachmieterin wollte in der Wohnung einige bauliche Veränderungen tätigen. Mein Bekannter blieb deshalb nur die erste Märzwoche in der Wohnung. Nach Schlüsselübergabe am 6.03.2010 verließ er die Wohnung und überwies demzufolge nur anteilig die Miete für eine Woche. Jetzt fordert die Vermieterin über Rechtsanwalt die Restmiete ein.Und der RA verlangt auch noch seine Schreibgebühren von ihm
ich nehme an dein Bekannter muß die Miete für den ganzen Monat März noch nachzahlen, da er ja selbst zum 1.4.2010 gekündigt habt. Die Vermieterin hatte ja auch anschließend noch Zeit die baulichen Veränderungen zu machen. Man sollte in so einem Fall alles schriftlich vereinbaren. So wird er nicht drum rum kommen alles zu zahlen auch die Schreibkosten. Aber warum hat sich der Vermieter nicht telefonisch erst gemeldet? Bei uns ist es so ,das man erst eine Erinnerung bekommt wenn die Mieter bis zum 20. jeden Monats nicht eingegangen ist. Noch ein schönen Wochenende
Ein Bekannter hat seine Wohnung zum 1.04.2010 gekündigt.
Nach Schlüsselübergabe ( an die Nachmieterin ) am :6.03.2010 verließ er die Wohnung und überwies …anteilig die Miete für eine Woche. Jetzt fordert die Vermieterin über Rechtsanwalt die Restmiete ein. Und der RA verlangt auch noch seine Schreibgebühren von ihm.
ANTWORT:
Der Bekannte wird wohl erst mal zahlen müssen, weil sein vorzeitiger Auszug vermutlich der Vermieterin gar nicht bekannt war bzw. sie dieses Verfahren nicht automatisch akzeptieren muss.
Eine Chance hat er doch, indem er - nach der Zahlung seiner Mietschuld und der RA-Gebühren - versucht, die Nachmieterin zu einer Übernahme zumindest eines Teils der Kosten zu bringen. Sie hatte ja schließlich den Vorteil, daß sie die Wohnung eher umgestalten/nutzen konnte. Stellt sie sich aber taub, gibt es dafür keine Zeugen oder eine schriftliche Vereinbarung, dann wird er leider auf den Kosten allein sitzen bleiben.
Zu empfehlen ist in solchen Fällen, sich VORHER vom Nachmieter SCHRIFTLICH bestätigen zu lassen, daß er die Mietkosten ab Schlüsselübergabe trägt und auch alle evtl. anfallenden Nebenkosten.
Danke für die schnelle Antwort. Du bist der zweite mit der selben Meinung. Also werde ich ihm raten, zu zahlen. Dir auch noch ein schönes Wochenende. Bernd
Moin, das sieht nicht gut aus für deinen Bekannten. Es hätte entweder mit dem Vermieter oder mit dem Nachmieter klar abgesprochen werden müssen. Solange der Mietvertrag auf den Namen deines Bekannten läuft ist er auch für die Miete zuständig. Es steht auch nichts darüber ob die Kündigung akzeptiert wurde, da können sonst noch andere Kosten auf ihn zu kommen. Den Anwalt wird er wohl auf jeden Fall zahlen müssen, wenn er sich nicht mit der Vermieterin einigt.
Ein Grundsatz: Alles schriftlich, alles über den Vermieter/in laufen lassen. Gute Hilfe gibt es beim DMB, außer wenn der Fall schon läuft.
http://www.mieterbund.de/
Natürlich kann man konkretes nur sagen, wenn man die Details kennt, wünsche dir und deinem Freund alles Gute.
Ich bin kein Rechtsanwalt und darf deshalb keine Rechtauskunft geben. Nach meinen eigenen Erfahrungen muß die Miete bis 31.3. bezahlt werden. Anbei einige Internetanwaltauskunftadressen:
http://www.rechtbekommen.de/miete/fkuend.html
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Mietr…
http://www.dejure.org
Gruß
Gerhard