Wer kennt sich mit Umsatzsteuer aus ?

… Juwelier A kauf von Privat Altgold und gibt es an Juwelier B weiter. B stellt eine Gutschrift ohne USt aus. Muss A die Einnahmen mit Umsatzsteuer verbuchen ? Danke für Eure Mühe

Hallo,

ja, und zwar ist die USt mit 19% enthalten in der Gewinnspanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.

Nennt sich Differenzbesteuerung § 25a Umsatzsteuergesetz und ist noch besser nachvollziehbar, wenn man an einen Gebrauchtwagenhändler denkt.

Gruß
Lawrence

Hallo!

Die Differenzbesteuerung dürfte hier aber nicht greifen nach §25a (1) Nr. 3 UStG, das es sich um Edelmetalle handelt.

Hängt die Steuerbefreieung vielleicht am neuen §13b UStG? Speziell der Absatz 2, Nummer 9?

Gruß

Jörg

Bei gebrauchtwagenhändler ist es so, dass wenn ein Gebrauchtwagenhändler von einer Privatperson ein Auto kauft und dieser Gebrauchtwagenhändler das Auto weiter verkauft muss der Händler eine Rechnung erstellen ohne MWSt… Den Differentsbetrag vom Gewinn ist aber Umsatzsteuerpflichtig bsp.

Aus der Sicht eines Autohändler
Kauf von Gebraucht Auto von Privatperson ohne USt. 9.000,00 €
Verkauf ohne USt. 10.000,00 €

zu versteuern USt. 1.000,00 €

Hallo,

alter Schwede, du hast Recht! Wieder was gelernt.

Jetzt frage ich mich nur, wenn das nicht der der Differenzbesteuerung unterliegt, wie kommt dann das Finanzamt zur Umsatzsteuer?

19% auf dem kompletten Erlös kann ja eigentlich nicht sein, weil es begrifflich trotzdem nichts Anderes als eine Differenzbesteuerung ist.

Gruß
Lawrence

Guten Tag,
vielen Dank. Du hast recht Die Diff.besteuerung greift nicht und es hat wirklich etwas mit § 13 b UStG zu tun. Die Frage ist nur muss A nun 19% zahlen ? Die Gesetze sind manchmal schwer zu verstehen.
Danke für Deine Mühe

Hallo,

Kommissar Zufall führte mich jetzt zu dieser Vorschrift.

„Auf die Erhebung der Steuer für die Lieferungen von Gold, Silber und Platin sowie für die sonstigen Leistungen im Geschäft mit diesen Edelmetallen wird verzichtet, wenn“

und dann unter Anderem:

„keine Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer erteilt werden.“

Das bedeutet, der Umsatz bliebe steuerfrei.

Gruß
Lawrence

Ja, aber Überschrift der Norm „…Börsenhandel…“

Ham wir ja hier nicht.

Gruß

Jörg

Hallo!

Nein, A zahlt keine Umsatzsteuer. Die Zahlung der Umsatzsteuer aus diesem Geschäft übernimmt B und zieht sie gleich wieder als Vorsteuer ab.

Gruß

Jörg

Vielen Dank, hast mir geholfen.
Gruß