Frage :
Ist ein Aufkleber (Beschriftung) zum Inhalt eines Kartons der in einer Firma manuell gepackt wurde als „Urkunde“ zu sehen ?
Wenn ein Kollege den Namen des vermuteten „Packers“ in Druckbuchstaben draufschreibt in dem Glauben dieser hätte den gepackt und es stellt sich heraus es war doch anders.
Im konkreten Fall meint der betroffene Kollege man hätte seine Unterschrift gefälscht, weil in etwas unklarer Schrift (Druckbuchstaben) sein Name darauf geschrieben stand.
Vielen Dank schon mal für eine Antwort!
Hallo,
§ 267 Abs. 1StGB - Urkundenfälschung:
„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ohne jetzt die Form der Urkunde (nicht jedes Stück Papier hat eine Urkundseigenschhaft) und deren Beweiserheblichkeit genau zu kennen, dürfte es in dem geschilderten Fall schon daran scheitern, dass der Tatbestand nicht erfüllt wurde - es fehlt die Täuschungsabsicht.
Mithin: keine Straftat.
Gruss
Iru