Wer kennt sich mit Verjährungen von Telefonrechnungen und Mietschulden aus?

Wir haben eine Diskussion gestartet, doch iwie kennt sich keiner richtig aus^^. Angeblich gilt seit 2004 folgendes:
Alle Ansprüche im Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen, die ab diesem Zeitpunkt entstanden sind oder noch entstehen, verjähren jetzt nach drei Jahren. Das betrifft vor allem Geldforderungen aus Handy- und Festnetzverträgen, aber auch aus Internet- und Kabelverträgen. Anbieter dieser Dienstleistungen haben durch die neue Verjährungsfrist ein Jahr länger Zeit als bisher, Geldbeträge von ihren Kunden gerichtlich einzufordern.
Soll das heißen, das wenn ein Verkäufer sein Geld einfordert und es in dieser Zeit nicht schafft es zu bekommen, sein Geld dann auch nicht mehr bekommt? Und nicht mehr einfordern darf?
Das selbe gilt dann auch für Mietschulden oder? 3 Jahre und das selbe Ende wie vorher genannt?
Wenn das stimmt, tun mir die Vermieter echt leid :frowning:
Aber wie sieht es dann mit evtl Pfändungen auf dem Konto aus? Mal angenommen, ein Vermieter hat eine Pfändung gemacht, weil die Schulden auf z.B. 3000€ belaufen. 3 Jahre sind um, hat also kein Recht mehr einzufordern, muss er dann die Pfändung löschen? Oder passiert das automatisch oder beantragt das der Schuldner bei der Bank/Behörde etc?
Ihr merkt ich bin wissensdurstig :smiley:

So oder so, es bleibt aber immerhin in der Schufa gespeichert, als nichtbezahlt oder?

Hallo,

die Verjährung wird gehemmt, wenn der Gläubiger ins gerichtliche Mahnverfahren geht.

Wenn im Mai 2014 Mietschulden entstanden sind, der Mieter davon auch in diesem Monat Kenntnis erlangte und bis jetzt erst Mahnungen geschrieben haben sollte, dann muss er bis zum Ende dieses Jahres das gerichtliche Mahnverfahren bestreiten.

Er wird also Erkundigungen anstellen, ob beim Ex-Mieter „was zu holen ist“ und sich dann für oder gegen das Verfahren entscheiden, denn die zunächst mal von ihm zu zahlenden Kosten bekommt er nur zurück, wenn es auch was zu holen gibt.

Sollte das Mahnverfahren mit einem Vollstreckungsbescheid beendet werden, so verjährt dieser erst nach 30 Jahren.

Da es oben um Pfändungen geht, sollte man wohl davon ausgehen, dass bereits ein Vollstreckungsbescheid und ein Titel vorliegt. Ergo: 30 Jahre.

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Habe ich glatt überlesen. Asche und so…