Wer kennt sich mit verwaltungsrecht aus

Ein kleines Gewerbegebiet liegt in einem alten Siedlungsgebiet mit Einzelbebauung in Hamburg. Der Pächter dieser Gewerbefläche verursacht ständig masssive Störfälle. Alle anderen unmittelbaren Anlieger bis auf einen Eigentümer haben sich gegenüber dem Störer bereiterklärt, künftig auf Beschwerden über diese Firma zu verzichten, nur dieser eine Eigentümer nicht. Jetzt fordert der Pächter die Behörde auf, sie möge den Eigentümer zur Abgabe dieser Erklärung verpflichten. Gibt es ein Gesetz, aufgrund dessen der Pächter dies fordern kann? Die Baunutzungsverordnung sagt hierzu nichts.
Erbitte Antwort
Zwillingsjungfru

Ein kleines Gewerbegebiet liegt in einem alten Siedlungsgebiet
mit Einzelbebauung in Hamburg. Der Pächter dieser
Gewerbefläche verursacht ständig masssive Störfälle. Alle
anderen unmittelbaren Anlieger bis auf einen Eigentümer haben
sich gegenüber dem Störer bereiterklärt, künftig auf
Beschwerden über diese Firma zu verzichten, nur dieser eine
Eigentümer nicht. Jetzt fordert der Pächter die Behörde auf,

Hallo u. Moin Moin,
da bitte ich um Entschuldigung, da kann ich Dir leider selbst nicht weiter helfen.

MfG.

sie möge den Eigentümer zur Abgabe dieser Erklärung
verpflichten. Gibt es ein Gesetz, aufgrund dessen der Pächter
dies fordern kann? Die Baunutzungsverordnung sagt hierzu
nichts.
Erbitte Antwort
Zwillingsjungfru

Hallöchen Othila,

du musst dich nicht entschuldigen. Ich finde es toll, dass du überhaupt geantwortet hast. Ich hab ja auch eine ganz schwere Frage gestellt. Doch hoffe ich, dass sich vielleicht noch ein Behördenangestellter (Bauamt, Stadtplanung oder ähnlich verwandte Gebiete) findet, der hier Überblick hat. Im Bauamt selbst kann ich nicht nachfragen, die Zusammenarbeit mit der zuständigen Sachbearbeiterin ist schwierig. Sie gibt keine Auskünfte. Ich denke sie hat Angst, bei einer Stellungnahme zur Rechenschaft gezogen zu werden.
So hoffe ich weiter, ob sich noch jemand findet, der auf diesem Gebiet Bescheid weiß und verlass mich auf mein Bauchgefühl, dass auch Behörden niemanden zwingen können, „Knebel“-Verträge einzugehen.

LG
Zwillingsjungfrau

Ich weiß zwar nicht um welche „Störfälle“ es sich handelt, und was die Anwohner dazu gebracht hat, sowas zu unterschreiben, eine Verpflichtung kann es hierfür sicherlich nicht geben.

Hallo feiadeife
1 unmittelbarer Anlieger hat diese Verpflichtung bei Kauf des Grundstück mit dem Kaufvertrag als Baulast übernommen, 1 Eigentümer wollte Eigentumswohnungen bauen. Der Widerspruch zu diesem Bauantrag verzögerte den Baubeginn, zumal die Firma zugesichert hatte, durch alle Instanzen zu gehen, was den Baubeginn unendlich verzögert hätte. Nachdem sich der Grundstückseigentümer schriftlich (Eintragung im Grundbuch) einverstanden erklärt hatte, künftig auf Beschwerden zu verzichten, wurde der Widerspruch zurückgenommen und die Baugenehmigung erteilt. Das gleiche gilt für einen Erweiterungsanbau an ein Wohnhaus. Gleicher Druck, ebenfalls Anerkennung, Widerspruch wurde zurückgenommen, der Erweiterungsbau konnte stattfinden.
Der Grumndstückseigentümer (wir) welcher noch nicht zugestimmt hat, wird auf gleiche Art unter Druck gesetzt, wir weigern uns.

Störfälle: Für die Betriebsgenehmigung wurde eine Schallschutzmauer gezogen. Die in dem Gutachten festgelegten Dezibelwerte wurden angegeben mit 29,4 Dezibel. Nachträglich wurden 3 Lüfter in diese Wand eingebaut, die ganz erheblichen Lärm machen. Tatsächliche Messung über Stunden, 7 Tage in der Woche 68 Dezibel. Chemische Dämpfe entweichen ungefiltert in die Luft. Bei Ostwind ist der Erholungsgarten nicht nutzbar. Am Haus müssen sämtliche Fenster geschlossen werden. Folge der Chemikaliendämpfe starke Kopfschmerzen, rote tränende Augen. Neuester Störfall. Diese Chemikalien, ätzend und giftig werden ungesichert in Plastikkanistern auf der Hoffläche gelagert. Bei einem heftigen Gewitter mit Böen flogen sie durch die Gegend. wenn ein Kanister einen Riss bekommt, läuft die giftige Brühe in unser Erdreich und wir müssen irre teuren Bodenaustausch machen. Bereits vor drei Wochen wurde diese Ordnungswidrigkeit gemeldet, sie lagern dort noch immer. Nutzung des Gewerbegebietes ist lt. B-Plan nichtstörendes Gewerbe. Jetzt will der Grundstückseigentümer, der als einziger noch Beschwerde führen kann, prüfen lassen, ob beim jetzigen Betrieb der Waschstraße die Voraussetzungen für die Betriebsgenehmigng noch gegeben sind. Evtl. Stilllegung des Betriebes, bis entsprechende Nachbesserungen ausgeführt sind. Es hat den Eindruck, als würden einige mit Entscheidungen beauftragte Sachbearbeiter im Bezirksamt mit dem Pächter zusammenarbeiten. Das ist ein sehr heftiger Vorwurf, doch wurde hier auf Anfrage des Senates so massiv gelogen, das einem die Worte fehlen. Zudem sind die Falschaussagen so dumm, da sie alle durch Urkunden, Karten, Behördenbescheide etc. widerlegbar sind. Deshalb meine Anfrage, haben Behördensachbearbeiter die Möglichkeit, zu zwingen, dass jemand einer Vereinbarung zum eigenen Nachteil zustimmen muss?

Ich würde das alles nicht glauben, wenn ich es nicht selbst erlebt hätte.
Liebe Grüße
Ingrid

sorry,kann Dir leider nicht helfen !
Es gibt aber vergleichbar mit Wohnungseigentümer eines Hauses die verpflichtung einen einheitlichen z.B. Balkonordnung zuhaben,um ein opt.ordentliches Bild abzugeben.Dies wird über Eigentümerversammlungen entschieden und ist damit versplichtend !
Hoffe konnte helfen…

Gruss

schon einmal geantwortet …