Ich lebe mit meiner Freundin im Haus meiner Eltern. Da meine Freundin dieses Jahr ein
Erziehungsjahr einlegen wird, verringert sich unser verfuegbares Einkommen soweit, das
wir nun ev. Anspruch auf Wohngeld haben koennten.
Problem 1:
Zaehlen wir ueberhaupt als Familie, wenn wir nicht verheiratet sind, aber zusammen wohnen.
Die Wohngelbroschuere sagt, dass zur Berechnung des Wohngeldes die Anzahl der im Haushalt
lebenden Familienmitglieder und deren Einkommen herangezogen wird. Wie ist das denn bei
eheaehnlichen Gemeinschaften mit einem Kind ?
Problem 2:
Fuer die Nutzung von 4 Zimmern des Hauses meiner Eltern + gemeinsames Bad und WC zahlen wir
ihnen einen angemessenen Betrag nach muendlicher Vereinbahrung. An anfallenden Sonderkosten
beteiligen wir uns auch. Fuer einen Antrag auf Wohngeld muessen wir doch sicherlich einen
richtigen Mietvertrag vorweisen, oder ???
Problem 3:
Wenn ich einen Mietvertrag aufsetze, benoetige ich die Angaben zur maximal foerderbaren
Miete in der Wohngeldbroschuere is Thueringen wie alle neuen Bundeslaender nicht
aufgefuehrt. Gilt eine Etage eines EFH ohne eigenes Bad und WC ueberhaupt als Wohnung ?
Problem 4
Fuer die Berechnung des Wohngeldes muessen laut Wohngeldbroschuere alle moeglichen
Einnahmen aufgefuehrt werden. Erziehungsgeld ist hier nicht aufgefuehrt-> ist doch
sicherlich ein Versehen.
Problem 1:
Zaehlen wir ueberhaupt als Familie, wenn
wir nicht verheiratet sind, aber zusammen
wohnen.
Die Wohngelbroschuere sagt, dass zur
Berechnung des Wohngeldes die Anzahl der
im Haushalt
lebenden Familienmitglieder und deren
Einkommen herangezogen wird. Wie ist das
denn bei
eheaehnlichen Gemeinschaften mit einem
Kind ?
Wohngeldanpruch könnte grundsätzlich bestehen, das hat nichts damit zu tun, ob ihr verheiratet seid.
Problem 2:
Fuer die Nutzung von 4 Zimmern des Hauses
meiner Eltern + gemeinsames Bad und WC
zahlen wir
ihnen einen angemessenen Betrag nach
muendlicher Vereinbahrung. An anfallenden
Sonderkosten
beteiligen wir uns auch. Fuer einen
Antrag auf Wohngeld muessen wir doch
sicherlich einen
richtigen Mietvertrag vorweisen, oder
???
Möglicherweise reicht eine Bescheinigung der Vermieter aus. Zum Wohngeldformular gehört ein entsprechender Vordruck, den der Vermieter ausfüllen muss.
Problem 3:
Wenn ich einen Mietvertrag aufsetze,
benoetige ich die Angaben zur maximal
foerderbaren
Miete in der Wohngeldbroschuere is
Thueringen wie alle neuen Bundeslaender
nicht
aufgefuehrt. Gilt eine Etage eines EFH
ohne eigenes Bad und WC ueberhaupt als
Wohnung ?
Soviel ich weiß (ich bin aber nicht 100%ig sicher), besteht nur Wohngeldanspruch bei einer abgeschlossenen Wohnung.
Wenn die Höchstmiete überschritten wird, wird das Wohngeld sowieso nur nach der Höchstmiete berechnet. Darüber brauchst du dir also keine Gedanken zu machen.
Problem 4
Fuer die Berechnung des Wohngeldes
muessen laut Wohngeldbroschuere alle
moeglichen
Einnahmen aufgefuehrt werden.
Erziehungsgeld ist hier nicht
aufgefuehrt-> ist doch
sicherlich ein Versehen.
Bei Sozialhilfe wird Erziehungsgeld nicht als Einkommen angerechnet, wahrscheinlich ist es beim Wohngeld ebenso.
Wohngeldanpruch könnte grundsätzlich
bestehen, das hat nichts damit zu tun, ob
ihr verheiratet seid.
Da hab ich mich wahrscheinlich von der Wohngeldbroschuere in die Irre leiten lassen. Da steht naemlich nur was Ehegatten, Kindern und Eltern drin. Unverheiratete sind da voellig ausgeklammert.
Bei Sozialhilfe wird Erziehungsgeld nicht
als Einkommen angerechnet, wahrscheinlich
ist es beim Wohngeld ebenso.
Gut zu wissen.
Wahrscheinlich werd ich einfach mal einen Antrag stellen. Mehr als abgelehnt kann er ja nicht werden.
Eine Chance scheint Deiner Aussage nach ja ev. zu Bestehen. Der Hauptknackpunkt scheint mir jetzt nur noch die abgeschlossene Wohnung.
Nochmals Danke.
Gruss !