Wer kennt Urteile über Kabelkündigungen?

Habe meinen Kabelanschluß gekündigt, aber Betreiber erkennt die Kündigung nicht an. Vermieter hat Kabelanschluß auf Satelitenempang umgestellt (mit Einverständnis der Mieter).
Knorbel57 (H.Günter)

Also genaue Urteile kenne ich jetzt nicht, aber die Kündigung eines Kabelanschlusses musst Du beim Vermieter machen, denn nur er kann die Kündigung einleiten.
Im Normalfall geht es so du kündigst bei deinem Vermieter Dein Kabelanschluss und irgendwann wird Dein Anschluss gekappt.
Dann bist Du auf Dich gestellt.

Nun hat aber Dein Vermieter eine Satanlage angeschlossen, sollte der Kabelanschluss automatisch vom Vermieter gekündigt werden.

Hat Dein Vermieter aber beide Anschlüsse, Kabel und Sat dann musst Du immer noch beim Vermieter den Kabelanschluss kündigen, wenn Du auf Sat umstellen willst.
Der Kabelbetreiber kann eigentlich kein Einspruch nehmen.

Denn wenn ich als Eigentümer eines Hauses beispielsweise mein Kabelanschluss kündigen will, kommt der Betreiber bei mir ins Haus und kappt die Verbindung. Aus basta.

So einfach ist das.

Es kann sein das Dein Vermieter Probleme mit dem Kabelbetreiber hat, welche auch immer, hat Dich das nicht zu interessieren.

Also wenn Du kein Kabelanschluss haben willst, musst Du beim Vermieter Dein Anschluss kündigen, am besten in schriftlicher Form, denn dann ist der Vermieter für die Kündigung verantwortlich.

Aber ich kenne mich mit keinem Urteil aus, deswegen übernehme ich keine Garantie für mein Standpunkt.

Gruß

Habe meinen Kabelanschluß gekündigt, aber Betreiber erkennt
die Kündigung nicht an. Vermieter hat Kabelanschluß auf
Satelitenempang umgestellt (mit Einverständnis der Mieter).
Knorbel57 (H.Günter)

Moin !
…ich und „EXPERTE“ ? =>> Versuchen wir’s halt mal so :

1.) Klare Frage = klare Antwort :

Kann ich den eigenen Kabelvertrag kündigen ?
Nein, Sie sind an den Kabelvertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit gebunden. Dass Sie evtl. günstiger fernsehen könnten, ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Früher kündigen können Sie nur, wenn der Kabelanbieter die Preise ­erhöht oder das Angebot stark verändert http://www.recht.de/
=> http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/aktuell/bgh…
=> http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/TV-E…

VIEL ERFOLG im Kampf gegen diese oligarchen „Mafia-Strukturen“ reiner „Abzock-Unternehmen“ von GEZ & Co.KG GmbH e.V.G. => deren Leistungs-Erfüllung als „Fehl-Dienstleistung“ zu deffinieren sind !
Der Steuerzahler darf dann wieder die Zeche zahlen !

m.f.G.
„Haus-Anwender“
.

Hallo cobra1113
Danke für Deine Antwort.
Beim Vermieter kann ich nicht kündigen, denn er hat keinen Vertrag mit dem Kabelanbieter.
Werde mal weitersehen.
Grüße Knorbel57

Hallo Haus-Anwender
Danke für Deine Antwort.
Hast mir sehr geholfen.Vielleicht bis bald mal.
Grüße Knorbel57

Hallo ,Knorbel57

Selbst sind mir keine Kündigungen bekannt.
Aber wenn man das folgende Schreiben mit genauen
Absenderdaten abschickt kann man es nicht ablehnen!

"
Kabel Deutschland Vertrieb und Service
Kundenservice
99116 Erfurt
Datum:

Vertragsnr:
Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag
fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte
senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der
Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.

FREUNDLICHEN Gruß thankmar