Hallo alle miteinander,
ich habe eine frage meine Mutter hat seit ein paar tagen einen Rauchmelder und wir wollten die Batterie herausnehmen bzw. kuken ob dies möglich ist und haben festgestellt das sie versiegelt ist.
Und nun die Frage wer kommt für die Kosten auf,bei Fehlalarm, wenn sie im Krankenhaus ist oder verreist ist,wer kommt für die Öffnung der Wohnungstür und den Feuerwehreinsatz auf.
Für den Einsatz die Wohnungsgesellschaft oder jemand anderes und wer für die Wohnungstür???
Hallo!
Wer es veranlässt muss es auch bezahlen.
Hallo!
Wer es veranlässt muss es auch bezahlen.
ok dann wäre es ja ok.
danke für die antwort!
Die Batterien dürfen auch bei einem versiegelten Rauchwarnmelder nicht herausgenommen werden. Dies auch dann nicht, wenn jemand Urlaub macht odgl.
Wer hat den Rauchwarnmelder versiegelt? Ein Dienstleister?
Wenn der Rauchwarnmelder ordnungsgemäß angebracht wurde gibt es keine Fehlalarme, sofern es sich um einen
VdS-geprüften Rauchwarnmelder handelt (siehe www.vds.de).
Sollte es zu einer Alarmierung mit 85db kommen und keiner in der Wohnung sein, entstehen keine Kosten selbst dann nicht, wenn die Feuerwehr gerufen wird.
Wenn das Siegel beschädigt ist, muss der Verursacher ggf. Servicekosten des Dienstleiters übernehmen.
Auf jeden Fall immer die Betriebsanleitung des Rauchwarnmelder lesen.
Viel Erfolg!
thomas
danke für deine Antwort!!!
danke für deine Antwort!!!
Hallo,tascha450, ich möchte gerne auch eine Antwort zu meinen beiden Fragen bitte haben.
Freundliche Grüße
Thomas
kann ich dir nicht sagen die wurden von der Wohnungsgesellschaft angebracht und waren im voraus schon versigelt.
Fehlermeldungen können ja immer entstehen und wenn dann keiner da ist ist das schon übel wenn man als mieter auf den kosten der wohnungstür sitzen bleibt
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Brandschutz ist Ländersache, Versicherungschutz abhängig von der Police.
Hilft nur eines
Fragen sie die Wohnungsverwaltung (schriftlich) und ihre Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung (die jeder haben sollte…)
danke für deine antwort
Wer anruft muß Zahlen, jedenfalls wenn von dir kein Fehlverhalten vorliegt, was schwer zu beweisen ist. Meist zahlt aber keiner, besser zehnmal zuviel gemeldet als einmal zu wenig. www.sicherheitimhaus.de