hallo an alle,
wird bei einer steuerschuld auch der lebenspartner (nicht Ehepartner !!) mit dem ein gemeinsames konte geführt wird als mitschuldner angesehen??
gilt auch auch hier die existenzminimumgrenze um vor einer pfändung zu schützen ???
bleiben kindsunterhalt und kindergeld auch hier unberücksichtigt und zählen nicht zu den einnahmen bzw. zum pfändbaren kapital ??
gruss jarro
Hallo!
wird bei einer steuerschuld auch der lebenspartner (nicht
Ehepartner !!) mit dem ein gemeinsames konte geführt wird als
mitschuldner angesehen??
Nein. Ich würde jedoch dringend empfehlen sofort die Konten zu trennen. Im Falle eine Pfändung gibts sonst Unmengen an Papierkrieg! Durch das gemeinsame Konto kann nicht getrennt werden, was dem Schuldner und was dem Lebenspartner gehört. Es kann dazu führen, dass was gepfändet wird was eigentlich nicht sein müsste.
gilt auch auch hier die existenzminimumgrenze um vor einer
pfändung zu schützen ???
Auch beim Finanzamt gilt diese.
bleiben kindsunterhalt und kindergeld auch hier
unberücksichtigt und zählen nicht zu den einnahmen bzw. zum
pfändbaren kapital ??
s.o.
Gruß
Jörg