Wer kommt für den Motor-Schaden auf?

Guten Tag,

Ende letzten Jahres sollte mein Schwager die Steuerkette von meinem VW Passat wechseln… kein Problem sagt er, sein Kumpel hilft ihm noch dabei.

Das Ende vom Lied war, das Auto hatte einen Motorschaden und die kosten belaufen sich auf rund 6000€

Er hat sich die Schuld mehr oder weniger eingestanden und wollte es in 100€ monatsraten langsam abbezahlen. Doch jetzt hat er die Zahlungen eingestellt und sagt, dass wir Pech haben…

Was mache ich jetzt am besten???

Lg

Hallo,

man muss hier unterscheiden, ob es ein Gefälligkeitsdienst war (dann haftet der, der aus Gutmütigkeit Dienste verrichtet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz), oder ob es Schwarzarbeit war (dann gibt es weder Schadenersatz noch Nachbesserungspflicht oder Geld zurück).

Sollte es dagegen eine ganz legale Tätigkeit gewesen sein, also die eines Gewerbetreibenden mit Firma und Meisterbrief, dann wäre das ein Klacks für dessen Berufshaftpflicht, ggf. nach Anrufung der Schlichtungsstelle.

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Warum soll ein Schwarzarbeiter (setzen wir mal voraus, dass er kein nichtselbständiger Schwarzarbeiter war) nicht schadenersatzpflichtig sein? Nur weil ich das Finanzamt berumpse, heißt das doch nicht, dass meine Kunden jegliche Ansprüche verlieren.Wäre ja toll, wenn man sich durch Steuerhinterziehung von Haftung befreien könnte!

Zwar greift hier wahrscheinlich die Haftungsfreistellung wegen Gefälligkeiten unter „Kumpels“, aber falls nicht, muss auch ein nicht in die Meisterrolle eingetragener Handwerker verursachten Schaden ersetzen.

Einschränkung:

"Verursacht die Schwarzarbeit Schäden am sonstigen Eigentum des Bestellers, die über das eigentliche Werk hinausgehen, sogenannte Mangelfolgeschäden, verbleiben ihm deliktische Ansprüche.

Ein Schwarzarbeiter, der das Dach nicht ordnungsgemäß eindeckt, muss zwar künftig nicht nachbessern. Er muss aber Schadensersatz leisten, wenn beim nächsten Sommergewitter die wertvolle Bildersammlung aufgrund des undichten Dachs beschädigt wird."

Ist der Motorschaden durch die Arbeiten entstanden, oder gilt es als Folgeschaden?