Hier kreuzen sich zwei Rechtsgebiete. Einmal das Versicherungsrecht gem. VVG und das andere ist der Hauskauf.
Rein nach Versicherungsrecht geht erst mit endgültiger Eintragung (keine Vormerkung!) der Versicherungsvertrag auf dich über. Mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb hast du eine Vollmacht benötigt.
Diese Eintragung war anscheinend noch nicht zum Schadenzeitpunkt gemacht.
Die Versicherung hat völlig recht den SB einzubehalten. Wer den von euch zahlen muss ist der Versicherung egal. Das müsst ihr untereinander regeln und hat nichts mit dem Versicherungsrecht zu tun.
Und jetzt komm ich zu dem Rechtsgebiet bei dem ich wenig Erfahrung habe: Hauskauf:
Du hast ein Haus mit einem gewissen Zustand gekauft. Dieser Zustand hat sich zwischen dem Kaufvertrag und Eintragung geändert. Daher würde ich mal behaupten, dass der Vorbesitzer das zahlen muss oder du vermutlich gewisse Rechte, wie z.B. Rücktritt vom Vertrag hast. Das wäre zumindest logisch. Das kann ich dir leider aber auch nicht genauer sagen. Du solltest hierzu einfach den Notar fragen und das ist auch mein Tipp. Der wird dir, ihr müsst ihn ja eh bezahlen, bestimmt eine kurze mündliche Auskunft geben. Und sicherlich geht es nur um 200 oder 300 Euro Selbstbehalt. Also nicht die Welt. Da braucht man m.E. keine anwaltliche Hilfe bzw. das lohnt sich einfach i.d.R. nicht. Um es aber, wenn du es drauf anlegst, voll auf der sicheren Seite zu sein benötigst du einen Anwalt mit diesem Fachgebiet. Ich kanns dir nur von Seiten VVG beantworten und das hilft dir, außer dass die Versicherung sicherlich ihrem Selbstbehalt nicht hinterherrennt, nicht weiter. Sorry, hoffe trotzdem etwas beigetragen zu haben.
MfG