Wer kommt für den Selbstbehalt auf?

Hallo,

ich habe eine Frage zur Gebäudeversicherung. Wir haben ein Wohngebäude erworben. Zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintragung kam es nun zu einem Versicherungsfall. Aufgrund der Einfachheit hat der ehemalige Besitzer uns eine Vollmacht erteitlt, die Abwicklung des Schadens direkt mit der Versicherung vorzunehmen. Das hat auch gut geklappt. Bis jetzt. Wie sieht das nun mit dem Selbstbehalt aus. Im Schadensfall ist ein Selbstbehalt zu zahlen. Wer zahlt diesen? Die Versicherung will diesen Selbstbehalt von den entstandenen Kosten abziehen. Ich bin der Meinung, dass der zu dem Zeitpunkt des Schadenfalles noch Eigentümer dafür aufkommen muss. Wer kann mir da helfen?

Ganz einfach: das regelt sich nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Ist dort nix geregelt, dürften die gesetzl. Regelungen greifen: der Käufer ist ab Tag des vollständigen Eigentumsübergangs erst „richtiger“ VN der übernommenen Gebäudeversicherung. Bis dahin der Verkäufer.
Und der SB wird dem VN von den zu erstattenden Kosten abgezogen.

Also: Kaufvertrag nachlesen oder Notar fragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hier kreuzen sich zwei Rechtsgebiete. Einmal das Versicherungsrecht gem. VVG und das andere ist der Hauskauf.

Rein nach Versicherungsrecht geht erst mit endgültiger Eintragung (keine Vormerkung!) der Versicherungsvertrag auf dich über. Mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb hast du eine Vollmacht benötigt.

Diese Eintragung war anscheinend noch nicht zum Schadenzeitpunkt gemacht.

Die Versicherung hat völlig recht den SB einzubehalten. Wer den von euch zahlen muss ist der Versicherung egal. Das müsst ihr untereinander regeln und hat nichts mit dem Versicherungsrecht zu tun.

Und jetzt komm ich zu dem Rechtsgebiet bei dem ich wenig Erfahrung habe: Hauskauf:

Du hast ein Haus mit einem gewissen Zustand gekauft. Dieser Zustand hat sich zwischen dem Kaufvertrag und Eintragung geändert. Daher würde ich mal behaupten, dass der Vorbesitzer das zahlen muss oder du vermutlich gewisse Rechte, wie z.B. Rücktritt vom Vertrag hast. Das wäre zumindest logisch. Das kann ich dir leider aber auch nicht genauer sagen. Du solltest hierzu einfach den Notar fragen und das ist auch mein Tipp. Der wird dir, ihr müsst ihn ja eh bezahlen, bestimmt eine kurze mündliche Auskunft geben. Und sicherlich geht es nur um 200 oder 300 Euro Selbstbehalt. Also nicht die Welt. Da braucht man m.E. keine anwaltliche Hilfe bzw. das lohnt sich einfach i.d.R. nicht. Um es aber, wenn du es drauf anlegst, voll auf der sicheren Seite zu sein benötigst du einen Anwalt mit diesem Fachgebiet. Ich kanns dir nur von Seiten VVG beantworten und das hilft dir, außer dass die Versicherung sicherlich ihrem Selbstbehalt nicht hinterherrennt, nicht weiter. Sorry, hoffe trotzdem etwas beigetragen zu haben.

MfG

Erstmal danke für deine schnelle Antwort.
Also habe jetzt mal den Kaufvertrag wieder rausgeholt und nachgelesen. Dort ist geregelt, dass Nutzen und Lasten etc. ab dem folgenden Monat nach Kaufpreisfälligkeit an den Käufer übergehen. Und das wäre also vor dem Eintritt des Schadens gewesen. Wenn diese Klausel auch solche Sachen betrifft, haben wir verloren und müssen in den sauren Apfel beissen.