Guten Tag,
vor einiger Zeit fand ein Auffahrunfall statt und die Schuldfrage
ist geklärt.
Nach Eingang einer Zahlung wurde ein Posten in dem Brief des Rechtsanwaltes aufgeführt, die sogenannte Geschäftsgebühr.
Diese Geschäftsgebühr wird von dem Zahlungseingang der Versicherung abgezogen.
Meine Frage lautet jetzt: Bekommt man dieses Geld zu einem Zeitpunkt und wofür ist eseigentlich angedacht.
Meine Frage lautet jetzt: Bekommt man dieses Geld zu einem
Zeitpunkt
Wieso sollte man?
und wofür ist eseigentlich angedacht.
Dass der Anwalt Miete, Kammer- und Versorgungswerkbeiträge, Personal, Computer, Auto, Fachzeitschriften, Fortbildungen, Anwaltvereinsbeitrag, Porto, Telefon und Briefpapier bezahlt. Ach ja, und wenn dann noch etwas übrig bleibt, Essen, Kleidung und vielleicht mal einen Kinobesuch.
Dass der Anwalt in Verkehrsunfallsachen für den Mandanten kostenlos arbeitet heißt ja nicht, dass er dafür kein Geld nimmt. Selbstverständlich kann er vom ersten Vorschuss seine eigene Forderung abziehen.
Muss man als Geschädigter für diese Geschäftsgebühr aufkomme?
Hab gedacht, dass übernimmt entweder die Rechtschutzversicherung oder was mir ehr einleuchten würde, die gegnerische Versicherung bei NICHT schuld.
Muss man als Geschädigter für diese Geschäftsgebühr aufkomme?
Hab gedacht, dass übernimmt entweder die
Rechtschutzversicherung oder was mir ehr einleuchten würde,
die gegnerische Versicherung bei NICHT schuld.
Na klar tut sie das! Deswegen zieht der Anwalt sein Geld ja auch von der Zahlung des Gegners ab!