Guten Tag,wenn jemand ein Doppelgrab mit dazugehöriger Grabpflege für 20 Jahre gekauft hat,vor Ende der Ruhezeit aber verstirbt,wer kommt dann für die restlichen Kosten auf? Die Erben/Angehörigen der Verstorbenen,die sich im Grab befinden oder die Erben/Angehörigen der Verstorbenne, die den Vertrag geschlossen hat?
Info wäre super .-)