Wer kommt für die Grabpflegekosten auf?

Guten Tag,wenn jemand ein Doppelgrab mit dazugehöriger Grabpflege für 20 Jahre gekauft hat,vor Ende der Ruhezeit aber verstirbt,wer kommt dann für die restlichen Kosten auf? Die Erben/Angehörigen der Verstorbenen,die sich im Grab befinden oder die Erben/Angehörigen der Verstorbenne, die den Vertrag geschlossen hat?

Info wäre super .-)

Hallo Chrissi,

aufgrund der kurzen Darstellung würde ich ganz klar sagen: Diejenigen, die den Vertrag geschlossen haben. Verträge sind bindend.

Aber bei Erbstreitigkeiten läuft da so manches, was in den Fragen nicht erwähnt wird. Deshalb keine verbindliche Antwort.

Gruß!

Horst