In einem Vierkanthof wohnen 7 Parteien… Es gibt einen großen Platz und 2 Einfahrten. Das Grundstück ist nicht eingezäumt. Der Platz wird vom ganzen Dorf benutz. Als Abkürzung, als Parkplatz, als Spielplatz, als Hundetoilette usw. Ausserdem befindet sich noch eine große Scheune auf dem Platz. Diese wird von einem Bauern genutzt. Dadurch ist der komplette Platz im Sommer voller Stroh und es ist nicht immer leicht auf den eigenen Patkplatz zu kommen. Nun hat die Hausverwaltung einen Rundbrief an alle Mieter geschickt, in dem sie mitteilt, das die Mieter ab sofort für das ganze Grundstück zuständig sind. Die Mieter haben, abwechselnd, das komplette Grundstück sauber zu halten, den Müll und das Unkraut zu entfernen usw. Können die das komplett auf uns Mieter abwälzen? Nebenan steht ein Haus, dessen Mieter parken ebenfalls hier. Gegenüber ist eine Zahnarztpraxis. Die Patienten nutzen auch den Platz!!!
Die Pflicht zur Reinigung der Liegenschaft haben die Mieter in genau dem Umfang, wie dies in ihren Mietverträgen festgelegt wurde. Oder, falls dort darauf verwiesen wird, in der Hausordnung in der Fassung zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragssschlusses - deswegen gehört die in diesem Fall auch als Anlage zu den Mietverträgen.
Nachträgliche Änderungen an mietvertraglichen Rechten und Pflichten bedürfen des Einverständnisses aller Vertragsparteien, sofern diese Änderungen nicht öffentlich-rechtlich eingeführt werden.
Gruß
smalbop