Hallo erstmal und ein schönes Wochenende.
Stellt Euch doch bitte einmal vor, da gibt es eine Ehepaar das sich vor vielen Jahren hat scheiden lassen.
Aus der Ehe ist auch ein Kind hervorgegengen. Eine Epileptiker seit Geburt. (Nabelschnur) Heute über 30 Jahre alt.
Das Kind lebt in einer Wohngemeinschaft. Die Mutter hat die Fürsorge für das Kind.
Der Vater ist aussen vor.
Jetzt ist es der Wunsch des Kindes selbständig in einer eigenen Wohnung zu leben.
Von der Wohngemeinschaft ist dieser Schritt seit einigen Jahren forciert worden.
(selbständig waschen putzen kochen etc)
So toll wie das auch sein mag, frage ich mich doch, was passiert wenn das Kind einen Anfall bekommt und den berühmten Topf heisse Milch über ihren Körper schüttet?
Was passiert wenn es in der Wohnung einen besonders schwehren Anfall erleidet und sich dabei schwehr verletzt, niemand bemerkt es. Oder das Kind kommt von einem Ausflug nicht zurück ? Alles schon gehabt. Es sei denn die Werkstatt ruft an und fragt nach. Aber da kann ja am Wochenende viel Zeit ins Land gehen.
Natürlich kommt dazu noch das leidige Geld. Bei den Trägern ein grosses und viel diskutiertess Thema. Kosten pro Kind. Kosten der Beträuer etc.
Last but not least - kann man unter der heutigen Situation damit rechnen das der Staat , oder die Gemeinde , oder wer auch immer, In dieser Situation mit der Bitte um Kostenübernahme an den Eltern anfragt?
So wie es die Kinder bei der pflegebedürftigen Mutter erfahren mussten?
Wie verarbeitet es das Kind wenn man sich durchsetzt und sagt du bleibst im Heim ist besser für dich? Aus der Beobachtung hat man gesehen dass sich die finanzielle Situation/Lebensqualität der Kinder mit dem Auszug deutlich verschlechtert. Und von den gesundheitlichen Problemen einmal total abgesehen.
Ich mach es mal kurz - ich verstehe die Beträuer nicht die so etwas forcieren.
Das kann doch kein vernünftiger Mensch nachvollziehen.
pd
Guten Abend!
… hat man gesehen dass sich die finanzielle Situation/Lebensqualität der Kinder mit dem :Auszug deutlich verschlechtert.
Möglicherweise spricht daraus eine auf’s Finanzielle verengte Sicht auf Lebensqualität. Aus der Sicht der Betroffenen ist vielleicht ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Unabhängigkeit wichtiger als ein paar Euro und bedeutsamer als Behütung vor Unfallrisiken. Warm, sicher und bevormundet eingesperrt steht gelegentlich gefährlicher Freiheit gegenüber.
Ich mach es mal kurz - ich verstehe die Beträuer nicht die so etwas forcieren.
Aus dem Blickwinkel eines gesunden Menschen, für den die eigene Selbstbestimmung ein selbstverständlicher und gar nicht bewußt wahrgenommener Umstand ist, mag das Bestreben der Betreuer unverständlich erscheinen. Zur Klärung frage den Betreuten.
Gruß
Wolfgang
Hallo Dignam,
die Entscheidung, was jetzt Richtig ist, dürfte schwer fallen. Das müssten die Profis vor Ort prüfen.
Bei den Kosten müsste das Sozialamt, Rententräger dafür zuständig sein. Zumindestens können sie Auskunft geben.
Vielleicht würde dem Sohn leichter fallen in einer Wohngemeinschaft zu wohnen.
Viel Erfolg
Jürgen
Hallo,
es wundert mich, dass das 30-jährige „Kind“ offenbar noch nicht mal ein Geschlecht hat…
Nabel dich ab! Dein „Kind“ ist erwachsen!
Ich sehe es so:
Ein erwachsener Mann oder eine erwachsene Frau mit Behinderung möchte allein wohnen.
Er / sie wurde im Wohnheim darauf vorbereitet.
Du als Mutter machst dir Sorgen, solltest aber akzeptieren, dass das „Kind“ erwachsen ist. Auch wenn er / sie ganz gesund wäre, würde er/sie sicherlich Dinge tun, die dir Sorgen bereiten, die du aber hinnehmen müsstest.
Also nur Mut! Sprich doch mal genau mit den Betreuern und deinem Nachwuchs und plant, wie die Unterstüzung aussehen kann.
Auch bezüglich der Kosten kann man dich wahrscheinlich beraten.
Und nein, bei der Eingliederungshilfe sind die Eltern noralerweise nicht verpflichtet, zu zahlen.
Gruß von Bixie
Hallo Bixie, Danke für Deine Antwort. So isses sicher auch. Aber - jeder Fall liegt doch etwas anders.
Das Kind leidet unter wöchentlichen Epilepsieanfällen, mal mehr mal weniger stark.
Manchmal sogar sehr stark. Wenn ich mir vorstelle das d.K. dann allein in der Wohnung liegt, die Beträuung kommt erst am Montag wieder?
Ich denke mal wenn ich Sehbehindert bin kann ich nicht Autofahren und wenn ich eine so geartete Behinderung habe sollte ich doch sehr sehr vorsichtig sein.
pd
PS: Daa Kind hat schon ein Geschlecht, wollte aber so neutral wie möglich berichten