Wer kommt für den Schaden auf, wenn bei Kündigung eines Mietverhältnisses, festgestellt wird, dass das Badezimmer-Waschbecken ein Riss hat bzw. gerissen ist. Mieter oder Vermieter? Ändert sich der Sachverhalt, wenn festgestellt wird, dass der Riss schon einige Monate/Jahre alt ist?
Wer kommt für den Schaden auf, wenn bei Kündigung eines
Mietverhältnisses, festgestellt wird, dass das
Badezimmer-Waschbecken ein Riss hat bzw. gerissen ist. Mieter
oder Vermieter? Ändert sich der Sachverhalt, wenn festgestellt
wird, dass der Riss schon einige Monate/Jahre alt ist?
Entscheidend ist ob bei der Übergabe schon der Riss vorhanden war. Wenn dieser danach erst entstanden ist hat M für die Reparatur/Ersatz aufzukommen.
Grüße