Wer kommt für Stiefeltern auf?

Hallo!

Angenommen, eine Ehe, aus der ein Kind hervorging, wird geschieden. Das Kind lebte bei der Mutter, Kontakt zum Vater bestand immer. Beide Elternteile heiraten neu. Der „Stiefvater“ hat selbst ein erwachsenes Kind, die „Stiefmutter“ ist kinderlos. Wenn es jetzt zum Pflegefall kommt und die jeweils neuen Ehepartner nicht zahlungsfähig sind (geringes/kein Einkommen), kann dann das Kind für die Pflege der „neuen“ Elternteile finanziell herangezogen werden?

Grüße!

Hallo,

zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind Verwandte in gerader Linie (§ 1601 BGB). Zu Stiefeltern besteht kein Verwandschaftsverhältnis (Ausnahme Adoption), so dass die Stiefkinder keine Verpflichtung haben.

Gruß
Zemionow