Wer kommt nach Beschlagnahme eines Grundstücks für die laufenden Kosten auf?

Angenommen der X würde zur Aufhebung einer Erbengemeinschaft über ein Immobiliengrundstück die Zwangsversteigerung (nicht Zwangsverwaltung!) beantragen, hätte er dann für das in Folge der Zwangsverwaltung beschlagnahmte Grundstück die laufenden Kosten (wie Grundsteuer, Versicherungen, Strom und Beheizung etc.) zu tragen?

Nein.

das trägt wie vorher auch die Erbengemeinschaft.
Auch alle Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung trägt die Erbengemeinschaft (das ist die die sich nicht einigen konnte !).

Ein Teil der Kosten (die laufenden sowieso) muss von denen vorgestreckt werden, ein anderer Teil geht vom Versteigerungserlös ab.

Aber der Begriff „Beschlagnahme“ ? Der passt nicht so richtig zum Fall.

MfG
duck313

Hallo,
der Eintrag der Zwangsversteigerung ins Grundbuch aendert nichts an der Gruppe der Eigentuemer. Erst mit der durchgefuehrten Zwangsversteigerung gibt es neue(n) Eigentuemer, und einen Termin dazu, an dem die Traeger der Kosten wechseln.
Gruss Helmut

genau genommen auch nicht ‚zwangsversteigerung‘. das ding nennt sich ‚teilungsversteigerung‘.