Wer kommt wieweit für Pflegekosten auf?

Liebe Experten!

Frau Müller überlegt, sich Wohneigentum anzuschaffen.

Was für sie noch nicht klar ist: Was ist, wenn ihr Vater, der inzwischen 80 Jahre alt ist, eines Tages krank und pflegebedürftig ist und Kosten für ein Pflegeheim entstehen?

Ihr Vater hat eine durchschnittliche Rente, die möglicherweise nicht reichen würde.
Ihre beiden Schwestern haben kein eigenes Einkommen, d.g. eine ist Hartz-IV-Empfängerin, die andere verheiratet und Hausfrau und Mutter.

Frau Müller habe ein recht gutes Beamteneinkommen (A13).

Angenommen sie kauft ein Haus und es fallen dann eines Tages hohe Kosten an für ein Pflegeheim: Wird sie dann in die Pflicht genommen und müsste das Haus wieder verkaufen, wenn sie beide Belastungen nicht tragen könnte?

Ich hoffe ich hab genug Infos über Frau Müller gegeben, sonst bitte nachfragen.

Gruß, SotA

Hallo!

Woher stammt bloß diese Sorge,seine Wohnung oder Haus zu verlieren,wenn Sozialforderungen kommen sollten.
Nicht einmal der Hartz-IV-Empfänger muss das (normale,nicht die Luxusvilla)) selbstgenutzte Einfamilienhaus räumen und umziehen.
Das was man zu den Pflegekosten selbst beitragen muss,richtet sich i.d.R. nur nach dem Einkommen(hier Rente,Pension) und nach reichlich Abzügen und Selbstbehalt für die eigene Haushaltsführung.
Was dann noch übrig bleib,davon kann ein bestimmter Teil herangezogen werden.
So natürlich bei allen unterhaltspflichtigen Kindern,jeder nach seinen finanziellen Möglichkeiten.

Dann bezahlt ja sicherlich die Pflegekasse etwas dazu und den Rest Vater Staat durch das Sozialamt.

mfG
duck313

Guten Tag,

Liebe Experten!

Frau Müller überlegt, sich Wohneigentum anzuschaffen.

Was für sie noch nicht klar ist: Was ist, wenn ihr Vater, der inzwischen 80 Jahre alt ist, eines Tages krank und pflegebedürftig ist und Kosten für ein Pflegeheim entstehen?

Ihr Vater hat eine durchschnittliche Rente, die möglicherweise nicht reichen würde.
Ihre beiden Schwestern haben kein eigenes Einkommen, d.g. eine ist Hartz-IV-Empfängerin, die andere verheiratet und Hausfrau und Mutter.

Frau Müller habe ein recht gutes Beamteneinkommen (A13).

Angenommen sie kauft ein Haus und es fallen dann eines Tages hohe Kosten an für ein Pflegeheim: Wird sie dann in die Pflicht genommen und müsste das Haus wieder verkaufen, wenn sie beide Belastungen nicht tragen könnte?

Ich hoffe ich hab genug Infos über Frau Müller gegeben, sonst bitte nachfragen.

Gruß, SotA

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Hi,
habe z.Zt. auch so was durchgemacht und mich informiert.
Wollte ihr Vater Vermögen haben und in ein Pflegeheim müssen, dann empfehle ich (ohne Gewähr !)dies erst nach einer Pflegestufe von II zu machen.
Dabei wird dann ja
1.) seine Rente kassiert aber er
2.) bekommt ja noch von der Pflegeversicherung
einen Bazen Geld dazu
Beides zusammen sollte für ein durchschnittliches Pflegeheim ausreichen (z.B. außerhalb von Großstädten).

Gut wäre es, wenn ihr Vater sich Prozente für eine „Schwerbehinderung“ holt (siehe Sozialamt oder beim Vdk Mitglied werden für 5,-- €/mtl. und dann sich rechtliche Auskunft holen "!)
Demenz wir ja nun besser beurteilt !!

Sollte noch etwas zum Zahlen verbleiben können die Kinder (Frau Müller und 2 Schwestern) schon belangt werden. Die Leistung jedoch ist „nicht westentlich“, denn dort werden ja die eigenen Bedürfnisse der Kinder und deren Familie mitkalkuliert und die paar 100 € können dann schon bezahlt werden, denke ich :smile:

Natürlich ist es gut, wenn Frau Müller sich vom Vermögen auf der Bank oder sonst wo sich eine Eigentumswohnung zulegen würde - nicht nur wegen ihres Vaters, sondern wegen der allgemeinen Finanzlage und den Geiern der Politiker uns auch unser Geldvermögen zu stehlen :smile:
Uasserdem spart sie ja dann Miete !!
Doch sie darf sich deshalb nicht wesentlich verschulden !! (Eigenkapital von mehr als 30 % ist notwendig und die Gegenrechnung mit der Miete sollte die Zins- und Tilgungslast ausgleichen - nicht mehr bei den Banken Schulden machen !!)
Ein anderer Tipp ist: Sich physisches GOLD (bei proaurum.de) anzuschaffen und zu Hause verstecken. Da es keine Vermögenssteuer gibt zahlt man hier auch keine Steuern wei die Zinsabschlagssteuer und das Gold kauft man auch MWSt-frei !!).
Muß man es irgenwann angeben ?? Nein !
Und zum Vererben kann man es ja mit „der warmen Hand“ ja rüberreichen :smile:

Also soooo schlimm wie manche „Hetzer“ es darstellen ist die Sachlage im Fall Frau Müller wirklcih nicht. Sich Sorgen um einen Verkauf einer erworbenen Immoboilie braucht sie sich wirklich nicht machen :smile:

SIe kann ja auc hihren Vater mit in die Immobilei nehmen. Dann entfallen ja auch die „Mietkosten“ die der Vater aufbringen muss, was man dann wiederum hochrechnen kann um die Bankzahlungen schneööer zu bewältigen :smile:

Ich denke sie wäre gut beraten sich das Wohneigentum anzuschaffen um es dann später ihren Neffen oder Nichten (den Kindern einer der beiden Schwestern) vererben zu können evtl über Nießbrauchsrecht - wenn das dann noch möglich sein wird :smile:

Ich hoffe Frau Müller wird sic hschon richtig entscheiden, denn einen „gesunden Menschenverstand“ hat doch jeder :smile:

Liebe Güße an Si und Frau Müller von
Guruji