ein ernst gemeintes Dankeschön…
@ Droitteur,
Ich möchte mich bei dir ernsthaft aufrichtig dafür bedanken, dass du dich dieser Frage so ausführlich widmetest.
Dass mich deine Antwort trotzdem nicht befriedigen kann, wird dich nicht überraschen.
Ich frage als ONB ganz naiv:
Richter sprechen Recht „im Namen des Volkes“. Warum nicht in ihrem? So wie der Architekt in seinem Namen verantwortet oder der Flugkapitän in seinem Namen gegen den Berg fliegt. Mal ganz unjuristisch.
Wenn aber schon „im Namen des Volkes“, warum dann keine lückenlose Videodokumentation, die „bei berechtigtem Interesse“ jederzeit - im festzusetzenden Verjährungsrahmen - einsehbar ist?
Gleiches wie für die hier genannten „Schwarzkittelgötter“ gilt natürlich auch für die „Ärzte“ genannten „Weißkittelgötter“.
Das Problem sind doch nicht die Mehrzahl der Anständigen.
Das Problem ist die Ansteckung die von den Unanständigen ausgeht.
Dass das Scheinargument „es steht ja der Instanzenweg offen“ mehr Vorwand als Einwand ist, werde ich nicht auszuführen brauchen - oder?
Also, mal Butter bei die Fische:
Warum lassen sich Richter und Chirurgen bei Ihrer Arbeit nicht rechtssicher dokumentiert beobachten?
In einer solchen „Sphäre“ muss man sich eben Sonderüberwachung unterwerfen.
Warum denn auch nicht?
LG
ein 2felnder
).