Da nach dem bisherigen Verlauf die Antworten den Fragesteller ohnehin nicht zufriedenstellen werden, sind sie für die übrigen Leser gedacht, da das Thema durchaus interessant ist.
Was passiert ihnen, wenn sie es nicht tun?
Dann werden sie durch die Instanzen aufgehoben oder - in der letzten Instanz - muss das hingenommen werden. Denn irgendwann muss ja Schluss sein.
Was kann man tun, damit sie das besser tun als bisher?
Da müsste man erstmal klären, ob es bisher schlecht ist. Das wird zwar immer mal gerne erzählt, eine wirkliche Auseinandersetzung zeigt aber doch ein anderes Bild, insb. im Vergleich mit anderen Ländern. Verbessern kann man immer was, das sind aber eher Feinjustierungen.
Was spricht z.B. gegen lückenlose Videodokumentation anstelle
von richterlichem protokolldiktieren?
Das ist schon immer lang diskutiert worden. Es gibt Argumente dafür und dagegen. Das Thema muss nicht neu aufgemacht werden.
Was spricht gegen Sanktionen (Schadensersatz) bei krassen
Fehlurteilen (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit)?
Das hier ist interessanter.
Das erste und maßgebliche Problem liegt darin, zu bestimmen, was überhaupt ein Fehlurteil ist. Jeder, der sich etwas mit dem Recht und dem Prozessrecht beschäftigt, merkt sehr schnell, dass das kaum zu bestimmen ist.
Prozessual wurde schon die freie Beweiswürigung genannt. Wo beginnt da ein Fehlurteil, solange der Richter zu einem Ergebnis kommt, dass letztlich vertretbar ist. Da gibt es kein Richtig und kein Falsch. Selbst, wenn er zu einem anderen Ergebnis kommt, als es tatsächlich war, ist das Urteil nicht falsch, wenn der Richter sich bei der Ergebnisfindung an die Regeln des Prozessrechts gehalten hat. Das gibt ihm nur den Weg vor, nicht das Ergebis.
Rechtlich ist es noch komplizierter, weil das Recht nunmal abstrakt ist und Gesetze daher vielfach der Auslegung unterliegen und zudem von den Gerichten ohnehin ausfüllungsbedürftig sind (durch Verwendung von Begriffen wie „angemessen“, „verhältnismäßig“, „vertretbar“, „zumutbar“, etc.). Hier ist eine Bestimmung von Richtig oder Falsch schon fast nicht mehr möglich, weil das Gesetz selbst den Gerichten mannigfaltige Entscheidungsmöglichkeiten an die Hand gibt, die alle möglich sind.
Im Allgemeinen werden Urteile daher auch nur deshalb aufgehoben, weil das höhere Gericht eine andere Rechtsauffassung hat (obwohl beide vertretbar sind) oder die Sache anders wertet (obwohl beides vertretbar ist).
Strafrechtliche Sanktionen sind aufgrund dieser Unbestimmtheit daher kaum möglich, weshalb die Grenze zur Rechtsbeugung auch entsprechend hoch gezogen ist.
Hinzu kommt, dass keiner den Job machen würde, wenn er etwa beim Amtsgericht mit 500 Verfahren im Jahr jedesmal Gefahr laufen würden, dass sein Urteil als „falsch“ gewertet wird und er Schadenersatz zahlen müsste. Wie soll das praktisch funktionieren? Es gibt zwar hier Ähnlichkeiten zur Anwaltshaftung. Der Unterschied ist aber, dass der Anwalt das Recht „nur“ kennen und das Verfahren der Prozessordnung führen muss (was schwierig genug ist), das Gericht muss aber zwischen zwei unterschiedlichen Ansichten eine Entscheidung treffen, die dann unter obigen Problemen gewertet wird als falsch oder richtig. Und das funktioniert eben nicht. Niemand würde ein solches Risiko beruflich eingehen.
Was spricht gegen Karrierekiller bei gehäuftem „Pfusch bei
Richterspruch“?
Weil es erstens wieder eine Beurteilung wäre, ob das Urteil „falsch“ ist, die jemand treffen müsste und da sind wir wieder bei den oben aufgeführten Problemen. Es gibt praktisch kein Richtig und kein Falsch in Beweiswürdigung und rechtlicher Wertung.
Zweitens übersieht das ohnehin, dass die Justiz gerade kein Karriereberuf ist. Die Auftiegsmöglichkeiten sind minimal und völlig unkalkulierbar. Wer die Qualifikation für das Richteramt hat, kann überall, insb. in der Wirtschaft Karriere und Geld machen. Wer in die Justiz geht, entscheidet sich gegen beides.
Was spricht überhaupt dagegen, dass Richter Verantwortung für
ihr Tun tragen MÜSSEN?
Obiges. Weil die Wertung von Urteilen als Richtig und Falsch praktisch nicht möglich ist, was schlicht im Wesen des Rechts und des Prozessrechts liegt, zweitens, weil kein halbwegs qualifizierter Jurist dann den Job noch machen würde und die Justiz hat jetzt schon genug Probleme in der Konkurrenz zu den großen Kanzleien, wirklich gute Leute zu bekommen.