Stellen wir uns mal vor Max A. hat eine schöne Wohnung und einen unbefristeten Mietvertrag, die Hausverwaltung bucht monatlich die Miete ab, jetzt fährt Max.A auf eine längere Weltreise (4 Monate), während der Reise trudeln bei Max Briefe von einer neuen Hausverwaltung ein, die Freundin die regelmässig den Briefkasten leert unterrichtet Max davon das sich eine neue Hausverwaltung gemeldet hat, die Hausverwaltung hat sich jedoch nicht mit einer Vollmacht legetimiert. Als Max wieder in D ist setzt er sich mit der neuen HV auseinander (diese haben die letzten 3 Mieten nicht abgebucht) und verlangen die Miete. Max möchte bevor er die Miete überweist natürlich eine Vollmacht sehen, diese wird ihm auch umgehend zugeschickt. Jetzt kommt das wirklich Problem, Max hat einen Mietvertag mit der XXX Str 88 GbR vertreten durch Thomas Z aus HH, die Vollmacht wurde von der Fonds Nr 12 XXX Str. 88 GbR vertreten durch Michael G aus M ausgestellt. Max ruft bei der HV an und bittet um Aufklärung bzw. korrekte Papiere. Umgehend bekommt Max die fristlose Kündigung zugeschickt mit dem Hinweis das die Papiere so in Ordnung seien und er sich alle Papiere gerne im Büro der HV anschauen könnte. Max will nicht gekündigt werden, Max will aber dem richtigen die Miete zahlen - was macht der gute jetzt?
Was macht Max?
Stellen wir uns mal vor Max A. hat eine schöne Wohnung und
einen unbefristeten Mietvertrag, die Hausverwaltung bucht
monatlich die Miete ab, jetzt fährt Max.A auf eine längere
Weltreise (4 Monate),
schön für Max
während der Reise trudeln bei Max Briefe
von einer neuen Hausverwaltung ein, die Freundin die
regelmässig den Briefkasten leert unterrichtet Max davon das
sich eine neue Hausverwaltung gemeldet hat, die Hausverwaltung
hat sich jedoch nicht mit einer Vollmacht legetimiert.
Was sie gleich hätten machen sollen, aber regelmäßig unterlassen und für nichtig erachten.
Als Max wieder in D ist setzt er sich mit der neuen HV auseinander
(diese haben die letzten 3 Mieten nicht abgebucht)
Hoffentlich hat die alte HV nicht weiter abgebucht?
und verlangen die Miete. Max möchte bevor er die Miete überweist
natürlich eine Vollmacht sehen, diese wird ihm auch umgehend
zugeschickt. Jetzt kommt das wirklich Problem,
mal sehen…
Max hat einen Mietvertag mit der XXX Str 88 GbR vertreten durch Thomas Z aus HH,
Also sein alter Vermieter und Eigentümer, der in Max’s Abwesenheit die Bude verkauft hat ohne Max zu benachrichtigen.
die Vollmacht wurde von der Fonds Nr 12 XXX Str. 88 GbR vertreten :durch Michael G aus M ausgestellt.
Das wird wohl der neue Eigentümer sein, an den Thomas Z aus HH verkauft hat.
Max ruft bei der HV an und bittet um Aufklärung bzw. korrekte
apiere. Umgehend bekommt Max die fristlose Kündigung zugeschickt mit :dem Hinweis das die Papiere so in Ordnung seien und er sich alle
Papiere gerne im Büro der HV anschauen könnte. Max will nicht
gekündigt werden, Max will aber dem richtigen die Miete zahlen
- was macht der gute jetzt?
Nun, so wie es aussieht hat Max ja 3 Monate keine Miete gezahlt. es reichen breits 2 aus um gekündigt zu werden. Fristlos!
Vielleicht kann Max in die Geschäftsräume der neuen VH gehen. Vorher steckt er sich Bargeld für 3 Monatmieten ein. Er klärt die Eigentumsfrage ab, damit er weiß, an den richtigen zu zahlen und legt dann Bares vor, woraufhin sich der HV-Mensch erweichen lässt die Kündigung zurückzunehmen. Wenn Max jetzt nicht völlig deppert ist, lässt er sich das natürlisch schriftlich geben. Ebenso eine Quittung für die Barschaft.
Denn die Alternative der HV wäre ja wohl eine Räumungsklage. Dass will wirklich keiner wenn’s auch anders.
Und so wohnt Max mit seine Freundin noch heute glücklich und zufrieden in seiner alten Mietwohnung…
Jetzt fragt sich Max ob er, wenn seine Miete hingegen der Vereinbarung mit Vermieter nicht mehr abgebucht wird tatsaechlich fristlos gekuendigt werden kann. Dann waere es ja ein leichtes einen Mieter fristlos zu kuendigen. Einfach die Kontoverbindung aendern, dem Mieter nicht mitteilen wo er in Zukunft hinueberweisen muss und nach 2 - 3 Monaten hat der Vermieter einen Grund fristlos zu kuendigen.
Ach so Max hatein wenig nachgedach und sich an einen Anwalt gewandt, dieser hat die HV aufgefordert sich doch bitte zu legetimieren damit Max endlich seine Miete an den rechtmaessigen Vertreter des Vermieters zahlen kann, die HV antwortete nur das sie an der fristlosen Kuendigung festhaelt. Jetzt hat Max die Miete abzgl. einer Minderung fuer Maengel die er bereits im Maerz (noch bei der alten HV angezeigt hat) unter Vorbehalt an die neue HV gezahlt und wartet auf die Rauemungsklage.
Nun, so wie es aussieht hat Max ja 3 Monate keine Miete
gezahlt. es reichen breits 2 aus um gekündigt zu werden.
Fristlos!
Max hat ein Problem
Jetzt fragt sich Max ob er, wenn seine Miete hingegen der
Vereinbarung mit Vermieter nicht mehr abgebucht wird
tatsaechlich fristlos gekuendigt werden kann. Dann waere es ja
ein leichtes einen Mieter fristlos zu kuendigen. Einfach die
Kontoverbindung aendern, dem Mieter nicht mitteilen wo er in
Zukunft hinueberweisen muss und nach 2 - 3 Monaten hat der
Vermieter einen Grund fristlos zu kuendigen.
Das kann allein schon deshalb nicht funktionen, da bei einer Änderung der Bankverbindung des Eigentümers/HV (ehal ob alt oder neu) die Kontodaten von Max übernommen werden um wieder abzubuchen. Ändert hingegen Max sein Konto, „kündigt“ er sich nach o.g. Methode selber raus, da die Lastschriften der HV ins Leere laufen.
Ach so Max hatein wenig nachgedach und sich an einen Anwalt
gewandt, dieser hat die HV aufgefordert sich doch bitte zu
legetimieren damit Max endlich seine Miete an den
rechtmaessigen Vertreter des Vermieters zahlen kann,
War eine gute Idee von Max, da Max, sieh oben, nicht richtig überlegt.
die HV antwortete nur das sie an der fristlosen Kuendigung festhaelt.
Jetzt hat Max die Miete abzgl. einer Minderung fuer Maengel
die er bereits im Maerz (noch bei der alten HV angezeigt hat)
unter Vorbehalt an die neue HV gezahlt und wartet auf die
Rauemungsklage.
Was Max jetzt aber nicht versteht, warum hat die neue HV dann nicht einfach weiter abgebucht?
Das kann allein schon deshalb nicht funktionen, da bei einer
Änderung der Bankverbindung des Eigentümers/HV (ehal ob alt
oder neu) die Kontodaten von Max übernommen werden um wieder
abzubuchen. Ändert hingegen Max sein Konto, „kündigt“ er sich
nach o.g. Methode selber raus, da die Lastschriften der HV ins
Leere laufen.
War eine gute Idee von Max, da Max, sieh oben, nicht richtig
überlegt.
Was Max jetzt aber nicht versteht, warum hat die neue HV dann
nicht einfach weiter abgebucht?
Die erteilte Einzugsermächtigung galt doch nur den alten Eigentumer bzw. dessen HV. Die neue HV benötigt eine eigene neue Ermächtigung von Max.
Hallo Jocki,
in deinem vorherigen Post hast du noch geschrieben das die Einzugsermächtigung automatisch auf die neue HV übergeht. Wenn Max der neuen HV aktiv eine neue Einzugsermächtigung geben soll braucht er doch eine Vollmacht die die HV auch legetimiert - oder? Bzw. mein Gedanke das man seine Mieter in den Rückstand bekommt in dem man einfach die HV wechselt und dann aufhört abzubuchen funktioniert.
Die erteilte Einzugsermächtigung galt doch nur den alten
Eigentumer bzw. dessen HV. Die neue HV benötigt eine eigene
neue Ermächtigung von Max.
Hallo Jocki,
in deinem vorherigen Post hast du noch geschrieben das die
Einzugsermächtigung automatisch auf die neue HV übergeht.
werd mal nachlesen, muss aber ein Missverständnis sein, die Einzugsermächtigung ist gebunden und kann so nicht einfach übertragen werden, Max muss neu zustimmen/erteilen
Wenn Max der neuen HV aktiv eine neue Einzugsermächtigung geben
soll braucht er doch eine Vollmacht die die HV auch
legetimiert - oder?
Ja, es sei denn Max vertraut einfach der neuen VH, dass schon alles seine Richtigkeit hat. Besser ist aber sich das nachweisen zu lassen.
Bzw. mein Gedanke das man seine Mieter in
den Rückstand bekommt in dem man einfach die HV wechselt und
dann aufhört abzubuchen funktioniert.
Naja, eher theoretisch. Max will ja zahlen und war auch jederzeit bereit dazu. Bei einem Wechsel stellt sich der Eigentümer/HV vor bzw. der alte Eigentümer kündigt das schon mal an, und Max überweist dann zum neuen Eigentümer/HV. Wenn die abbuchen wollen senden sie ihm eine Einzugsermächtigung, welche er ausfüllt und zurück sendet.
Die erteilte Einzugsermächtigung galt doch nur den alten
Eigentumer bzw. dessen HV. Die neue HV benötigt eine eigene
neue Ermächtigung von Max.
Ja genau.
apiere. Umgehend bekommt Max die fristlose Kündigung zugeschickt mit :dem Hinweis das die Papiere so in Ordnung seien und er sich alle