Wird drauf ankommen welches Probeabo. Es gibt welche, die laufen automatisch aus - da benötigst keine Kündigung. Für alles andere wird der Erziehungsber. die Kündigung durchführen müssen, würde ich jetzt mal sagen.
mfg PN
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angenommen, 15-j. Sohn/ Tochter hat sich ein gratisProbeheft
(Zeitschrift) angefordert, will es aber nicht weiterlesen.
Das muss doch von einem Erziehungsberechtigten gekündigt
werden?
Wenn eine Minderjähriger einen Vertrag wirksam abschliessen konnte, kann er ihn auch selbst kündigen. War der Vertragsabschluss z. B. wegen mangelnder Zustimmung der Eltern unwirksam, bedarf es keiner Kündigung. Deine Frage stellt sich also gar nicht erst.