Wer legt Nebenkosten aus

Hallo alle zusammen.

In einer „Wohngemeinschaft“ wohnen mehrere Personen, alle mit einem separater Mietvertrag der vom Vermieter ausgestellt wird.
Sprich, es gibt keinen Hauptmieter und mehrere Untermieter, alle beteiligten Personen sind vollwertige Mieter.

Diese Wohngemeinschaft geht nun auseinander und die Person die die Nebenkosten bis dahin beglichen hat, kündigt den Vertrag mit dem Energieversorger.

2 Weitere Personen haben die Wohnung auch bereits gekündigt und wollen den Neuvertrag nicht übernehmen.

Eine dritte Person hat zumindest den Willen angedeutet die Wohnung zu kündigen, was allerdings noch nicht sicher ist. Auch diese Person weigert sich den Vertrag neu abzuschließen.

Können die anteiligen Nebenkosten dem Vermieter überwiesen werden?
Gibt es eine andere Lösung aus dem Dilemma?

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße,
Dominik

Hallo,
Geht es nur um den Strom oder die gesamten Nebenkosten (Heizung, Wasser, …)? Was steht denn in den Mietverträgen dazu?

Diese Wohngemeinschaft geht nun auseinander und die Person die
die Nebenkosten bis dahin beglichen hat, kündigt den Vertrag
mit dem Energieversorger.

Ich nehme mal an damit ist der Stromanbieter gemeint. Da gibt es zwei Szenarien, entweder der Strom wird einfach abgestellt oder (wahrscheinlicher) der Versorger liefert im Grundversorgungstarif weiter. Die Grundversorgung ist zwar relativ teuer, dafür aber kurzfristig kündbar, daher gibt es keinen Grund, warum der verbleibende Mieter den Strom nicht gleich auf sich anmelden sollte. Sonst gibt das nur ein Durcheinander.

Cu Rene

Hi

In einer „Wohngemeinschaft“ wohnen mehrere Personen, alle mit
einem separater Mietvertrag der vom Vermieter ausgestellt
wird.

Hmm, der VM wohnt also nicht in der WG, oder?

Sprich, es gibt keinen Hauptmieter und mehrere Untermieter,
alle beteiligten Personen sind vollwertige Mieter.

Dies könnte zB den Zustand einer Monteurswohnung wiedergeben, in der es ein ständiges Kommen und Gehen mit meist kurzfristigen Aufenthalten gibt. Man kann es aber nicht so wirklich erraten.

Diese Wohngemeinschaft geht nun auseinander und die Person die
die Nebenkosten bis dahin beglichen hat, kündigt den Vertrag
mit dem Energieversorger.

gut

2 Weitere Personen haben die Wohnung auch bereits gekündigt
und wollen den Neuvertrag nicht übernehmen.

dürfen sie

Eine dritte Person hat zumindest den Willen angedeutet die
Wohnung zu kündigen, was allerdings noch nicht sicher ist.
Auch diese Person weigert sich den Vertrag neu abzuschließen.

Den Mietvertrag oder den Versorgungsvertrag?

Können die anteiligen Nebenkosten dem Vermieter überwiesen
werden?

immer, der nimmt meist Geld gerne an :smile:

Nur mit den Stromversorgerkosten hat der VM manchmal nix zu tun. Besonders dann, wenn die M sich den Strom für die Wohnung selbst bestellt haben.

Gibt es eine andere Lösung aus dem Dilemma?

Das Dilemma wurde noch nicht so richtig verstanden, weil man nicht mitgeteilt bekam worum es wirklich geht.

vlg MC

Hallo MC,

>Hmm, der VM wohnt also nicht in der WG, oder?Den Mietvertrag oder den Versorgungsvertrag?Das Dilemma wurde noch nicht so richtig verstanden, weil man nicht mitgeteilt bekam worum es wirklich geht.

Hallo René

Geht es nur um den Strom oder die gesamten Nebenkosten
(Heizung, Wasser, …)? Was steht denn in den Mietverträgen
dazu?

Es geht um Strom und Gas. Der Mietvertrag sagt nichts dazu. Weitere Nebenkosten werden an den Vermieter direkt abgeführt.

Ich nehme mal an damit ist der Stromanbieter gemeint.

Siehe oben, Strom und Gas

Da gibt
es zwei Szenarien, entweder der Strom wird einfach abgestellt
oder (wahrscheinlicher) der Versorger liefert im
Grundversorgungstarif weiter. Die Grundversorgung ist zwar
relativ teuer, dafür aber kurzfristig kündbar, daher gibt es
keinen Grund, warum der verbleibende Mieter den Strom nicht
gleich auf sich anmelden sollte. Sonst gibt das nur ein
Durcheinander.

Das Hauptproblem ist, dass der verbleibende Mieter sich weigert den Vertrag auf seinen Namen anzumelden. Er müsste dann auch die Nebenkosten für die ganze Wohnung mit 4 separat vermieteten Zimmern begleichen obwohl er nur eines bezieht. Des weiteren hat der verbleibende Mieter angekündigt, den Mietvertrag beenden zu wollen (zum September) ist sich aber noch nicht sicher…

Kurze Frage:
Wäre es möglich den Energieversorger anzuweisen, Strom und Gas abzustellen um weitere Kosten zu vermeiden?
Wenn sich der verbleibende Mieter weigert dem zuzustimmen, welche Möglichkeiten bestehen sowas durchzusetzen. Sprich eine Partei möchte die Kosten vermeiden, die andere möchte nicht selbst tätig werden aber weiterhin Strom und Gas nutzen?

Vielen Dank.

Nachschlag zum Thema Dilemma:

Theoretisch besteht die WG aus vier Patreien mit eigenem Mietvertrag.
Es gibt in der Wohnung aber nur einen Strom- und Gaszähler.
Die Person, die den Versorgungsvertrag schliesst, trägt demnach die Kosten für die ganze WG und muss diese Anteilig bei den Bewohnern einfordern.
Da aber ein Teil der Bewohner zum September den Mietvertrag gekündig haben, kann von Ihnen kein Anteil mehr eingefordert werden und die Kosten für die Gemeinschaftsräume wären von weniger Personen zu tragen. Darüber hinaus wäre es vorstellbar, das es zu Komplikationen beim Einfordern der Nebenkosten von der verbleibenden Partei kommen könnte.

Hi

Theoretisch besteht die WG aus vier Patreien mit eigenem
Mietvertrag.

Ungewöhlich aber machbar.

Es gibt in der Wohnung aber nur einen Strom- und Gaszähler.
Die Person, die den Versorgungsvertrag schliesst, trägt
demnach die Kosten für die ganze WG und muss diese Anteilig
bei den Bewohnern einfordern.

Es gibt wohl kaum eine alternative. Allerdings müßte sich einer finden, der dies übernimmt, mit allen Risiken.

Da aber ein Teil der Bewohner zum September den Mietvertrag
gekündig haben, kann von Ihnen kein Anteil mehr eingefordert
werden und die Kosten für die Gemeinschaftsräume wären von
weniger Personen zu tragen.

genau

Darüber hinaus wäre es
vorstellbar, das es zu Komplikationen beim Einfordern der
Nebenkosten von der verbleibenden Partei kommen könnte.

Deshalb würde der Versorgungsvertragsinhaber sich besser am Monatsanfang Abschlagszahlungen darauf geben lassen.

Gut das Dilemma besteht darin, das nur einer den Vertag mit den Versorungsunternehmen inne hat, der Rest hängt sich einfach dran.

Am besten löst man das Probelm, indem die Wg ein WG-Konto einrichtet auf dem alle die Miete + NK + Zusatzversorgerbeitrag wie Strom, Gas u. Telefon etc. als vereinbarte Pauschale einzahlen. Davon werden alle WG Zahlungen getätigt. Der Inhaber rechnet zB nach einem Jahr mit den anderen die Versorgerkosten offen ab.

Ein Restrisiko besteht immer für die WG wenn einer nicht zahlt.

vlg MC

PS:
Solange die Zweck-WG nicht aufgefüllt wäre, fallen für den Rest erhöhte Grundgebühren an, oder der Rest verzichtet (durch abmelden) auf die Versorger. Aber so ganz ohne Gas und Strom kann es schon mal recht kalt werden, insbesonder im Winter :smile:

Hallo,

…vermieteten Zimmern begleichen obwohl er nur eines bezieht.

Da könnte man einfach die Sicherungen rausdrehen (und dann den Sicherungskasten verschließen). Löst aber nicht das Problem mit den Gemeinschaftsräumen. Beim Gas wird es schon schwieriger, da kommt es darauf an, ob es mehr als einen Haupthahn gibt.

Mietvertrag beenden zu wollen (zum September) ist sich aber
noch nicht sicher…

September ist doch schon gleich. Gut, wer eine so kurze Kündigungsfrist hat.

Kurze Frage:
Wäre es möglich den Energieversorger anzuweisen, Strom und Gas
abzustellen um weitere Kosten zu vermeiden?

Sollte kein Problem sein. Beim Strom kommen einfach die (verplombten) Hauptsicherungen raus und beim Gas wird der Haupthahn zugedreht (und anschließend auch verplombt).

Cu Rene

Hallo René,

Mietvertrag beenden zu wollen (zum September) ist sich aber
noch nicht sicher…

September ist doch schon gleich. Gut, wer eine so kurze
Kündigungsfrist hat.

Da liegt ja der Hase im Pfeffer… der Auszug/die Kündigung ist in diesem Fall eine blose Absichtserklärung ohne Substanz.
Dennoch möchte die Partei nicht den Vertrag abschliesen.
Die weitere noch aktive Partei hält Aufgrund der Kündigungsfrist die Wohnung zwar noch bis November, wird aber bereit Mitte September ausziehen. Daher ist dieser Partei eine Wohnung ohne Strom und Gas relativ egal.