Wer macht die Nebenkostenabrechnung beim Kauf

eines Mehrfamilienhauses oder Eigentumswohnung, wenn diese/s mitten im Jahr gekauft wird?

Was geschieht mit den bereits bezahlten Nebenkosten?

der Verwalter - zB.

Macht der nicht lediglich die Wohngeldabrechnung bei einer WEG?

Mieter erhalten ihre NK-Abrechnungen vom Vertragspartner bzw. dessen Bevollmächtigtem. Also grundsätzlich vom Neuen Eigentümer/HV. Verkäufer und Käufer regeln den Ausgleich im Kaufvertrag.

vnA

eines Mehrfamilienhauses oder Eigentumswohnung, wenn diese/s
mitten im Jahr gekauft wird?

„Beim Kauf“: Niemand.

Nebenkostenabrechnung ist ein Begriff für Mietverhältnisse und die Abrechnung gibt es einmal jährlich, egal, ob der Eigentümer gewechselt hat oder nicht.

Was geschieht mit den bereits bezahlten Nebenkosten?

Sind damit die Vorauszahlungen gemeint?
Falls ja, müssen diese dem Mieter für den gesamten Abrechnungszeitraum angerechnet werden, egal, wer sie ursprünglich „kassiert“ hat.

Ansonsten gilt: Wer die Nebenkostenabrechnung für den/die Mieter letztendlich zu machen hat, steht im Kaufvertrag.
Üblicherweise ist das derjenige, der nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes Eigentümer ist, also der Käufer.

Die „Auseinandersetzung“ zwischen Verkäufer und Käufer über die laufenden Betriebskosten einerseits und Mieter-Vorauszahlungen andererseits ist eine (manchmal) aufwendige Rechnerei, fällt aber nicht unter den Begriff Nebenkostenabrechnung.

Für diesen Fall gibt es im Archiv einen ausführlichen Artikel.
Link dazu könnte gesucht werden, sobald Fragesteller seinen doch recht kargen Wortschatz um wenigstens ein, zwei Wörtlein erweitert hat.

Gruß

Hi,

nun nicht nur die WEG wird verwaltet. Man kann auch seine Mietwohnung von Omi einen verwatler übergeben.

Grundsätzlich macht der Vermieter die Abrechnung, bei den die Abrechnungsreife erlangt wurde.

Was dann vertraglich Intern geregelt wurde ist für den Mieter Egal.