mal angenommen jemand hätte eine Karte für eine Veranstaltung im Vorverkauf erworben bei einer Vorverkaufstelle im Ort, nicht im Internet und die Veranstaltung würde abgesagt weil z.B. der Veranstalter pleite ginge.
Wer müsste dann das Geld für die Karten zurückzahlen?
Dürfte der Verkäufer der Karten dann einen Geschädigten zurückweisen mit einer Adresse des Insolvenz-Anwaltes- so nach dem Motto „Pech gehabt, sieh zu wie Du dein Geld zurück bekommst“?..oder müsste der Verkäufer der Karten das Geld erstatten, da mit ihm ja auch der Vertrag zustande gekommen ist?
Die Frage ist nicht so sehr, ob hier ein „Insolvenz-Anwalt“ existiert, sondern vielmehr, ob derselbe oder irgendwer sonst zum Insolenzverwalter bestellt wurde.
Mit wem soll denn der Vertrag zustande gekommen sein ?
Bestimmt mit dem Veranstalter,der nun leider pleite ist und deshalb absagen muss. Die Forderung kann man beim insolvenzverwalter dort(wenn schon bekannt) einreichen,je nach Masse käme man etwas zurück.
Wahrscheinlich ist es aber nicht,denn wo nichts ist,kann man auch nichts verteilen,zumal andere u.U. Vorrang haben.
Der Kartenverkäufer trat als Vermittler auf,wie es auch bei Buchungen im Reisebüro der Fall wäre.
Mit wem soll denn der Vertrag zustande gekommen sein ?
Bestimmt mit dem Veranstalter,der nun leider pleite ist…
Zunächst einmal geht man doch als Otto-normal-Verbraucher davon aus dass, wenn man in einem Geschäft etwas kauft, der Verkäufer bzw Händler der Vertragspartner ist.
Bei einem Schuhgeschäft ist ja auch der Händler bzw der Verkäufer derjenige mit dem der Vertrag geschlossen wird- nicht der Schuhhersteller.
Wieso gibt es da Unterschiede?
Der Kartenverkäufer trat als Vermittler auf,wie es auch bei
Buchungen im Reisebüro der Fall wäre.
Aha, also müsste ein „normal sterblicher“ dann wissen dass es so ist oder müsste das auch irgendwo stehen bevor man eine Karte kauft, dass der Verkäufer/Händler solcher Karten nicht dafür haftbar gemacht werden kann falls so ein Fall eintritt…bzw müsste man nicht darauf aufmerksam gemacht werden?
Bei einem Schuhgeschäft ist ja auch der Händler bzw der
Verkäufer derjenige mit dem der Vertrag geschlossen wird-
nicht der Schuhhersteller.
Richtig, hier handelt es sich um einen Händler.
Wieso gibt es da Unterschiede?
Weil es Händler* gibt, Vermittler** und den Verkauf für fremde Rechnung***.
Aha, also müsste ein „normal sterblicher“ dann wissen dass es
so ist oder müsste das auch irgendwo stehen
Ich bin mir sicher, dass das irgendwo gestanden hat.
* Der Händler kauft ein und verkauft die Ware dann weiter (Schuhe etc.)
** Der Vermittler vermittelt (Versicherungen, Reisen, Konzertkarten, Immobilien etc.)
*** Meine Tankstelle verkauft für fremde Rechnung. Auf dem Beleg steht: „Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen im Namen und auf Rechnung der Teuersprit AG.“
Aha, also müsste ein „normal sterblicher“ dann wissen dass es
so ist oder müsste das auch irgendwo stehen bevor man eine
Karte kauft, dass der Verkäufer/Händler solcher Karten nicht
dafür haftbar gemacht werden kann falls so ein Fall
eintritt…bzw müsste man nicht darauf aufmerksam gemacht
werden?
Ein „Normalsterblicher“ müsste wissen, dass es sowas wie AGBs gibt. Dort wird das ganze dann auch stehen.