Wer müsste den Allgemeinstrom zahlen?

Hallo Zusammen,

Was wäre, wenn folgender Fall aufgetreten wäre?

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Hintergrundinformation
en:

Also Personenhaushalt X hat vorher in einem Uralten Haus ohne Isolierung und
ohne Heizung gewohnt und hatte einen sehr alten Kühlschrank und eine
Elektrische Heizung im „Dauerbetrieb“ dort hatte Personenhaushalt X einen
Jahresverbrauch von rund 2000 Kwh.

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JETZT ZUM EIGENTLICHEN
PROBLEM!!

Jetzt in der neuen Wohnung mit super Isolierung ohne
Elektroheizung mit neuem Kühlschrank(A+) hat Personenhaushalt X einen
Hochgerechneten Verbrauch von 5200 Kwh!
Personenhaushalt X war im Januar 4 Tage in
Paris und als Personenhaushalt X wiederkam waren 40 Kwh verbraucht obwohl nur der
Kühlschrank(A+) eingesteckt war. (Personenhaushalt X steckt immer alle anderen
Stecker aus…kein Ladegerät kein Mehrfachstecker nichts auf
Standby…)
Personenhaushalt X hat den Vermieter schon vor 2 Monaten das erste mal
darauf angesprochen und dann immer und immer wieder…dann hat der Vermieter
endlich vor 2 Wochen einen Elektriker kommen lassen der nichts
gefunden hat und dann meinte der Zähler sei defekt und Personenhaushalt X solle diesen
austauschen…dann ist eine Person von Personenhaushalt X zum Vermieter gegangen und hat ihn gefragt ob Person X diesen Zähler wirklich austauschen/überprüfen lassen soll. Und er hat gesagt, ja denn er kennt den
Elektriker schon ewig und der weiss was er tut…also hat Personenhaushalt X ihn
auswechseln lassen. Jetzt hat Personenhaushalt X seit 3 Tagen ein Übergangszähler und der Verbrauch liegt nach wie vor bei rund 14,5 kwh pro Tag!
Also hat eine Person von Personenhaushalt X einen verwandten Elektriker um hilfe gebeten. Dieiser
ist heute vorbei gekommen und hat festgestellt, dass zwei
Bewegungsmelder für die Hauseingangsbeleuchtung auf dem Zähler von Personenhaushalt X
laufen und das 4 Sicherungen in der Wohnung von Personenhaushalt X garnicht für diese Wohnung
sind.

Daraufhin ist eine Person aus Personenhaushalt X zum Vermieter gegangen, aber der stellte
sich quer und hat gesagt Person X soll die Ausbeleuchtung einfach abklemmen wenn
Personenhaushalt X sie nicht will…(Dort ist es Stockfinster und da geht ne Treppe
runter bei dem Eingang)Und die Stromzählerüberprüfung möchte er auch
nicht zahlen…obwohl es sein Elektriker war und er Person Y aus Personenhaushalt X die Anweisung
erteilt hat den Zähler auswechseln zu lassen.

Kann jemand mir die Gesetze nennen, die in einem solchen Fall von Bedeutung wären?

Meint Ihr dieser Enorme Verbrauch kann nur
durch die beiden Bewegungsmelder und das Licht daran entstanden sein
oder müssen die 4 Sicherungen die nichts mit der besagter Wohnung zu tun
haben, etwas mit dem überhöhten Verbrauch zu tun haben?

Wer bezahlt die „Überkosten“ die Personenhaushalt X
die letzten Monate bezahlt hat?

DARÜBER HINAUS WICHTIGE
HINTERGRUNDINFORMATIONEN:

Personenhaushalt X wohnt in einem Mehrfamilienhaus in einer Souterrain
Wohnung. Das Haus hat einen Hintereingang der immer offen ist und
erst in den Allgemeinkeller + WAschkeller und dann auch der Wohnung von Personenhaushalt X und zum
Treppenhaus zu den anderen Wohnungen führt.
Der Keller wird von allen
Mietern genutzt und dort steht auch noch die Waschmaschine von einem
anderen Mieter.
Nebenan ist ein Pferdestall, für deren Besucher/Betreuer/Arbeiter(des Stalls) eine Toilette in
besagtem Gemeinschaftskeller eingerichtet wurde. Draussen vor diesem
„Hintereingang“, der halt auch zu der besagten Toilette führt, und
drinnen vor der Ausgangstür ist jeweils ein Bewegungsmelder
angebracht und dadurch das dort viele Nachbarn, Besucher,
Stallbesucher, Haustiere und Mitmieter ständig draussen vorbeilaufen,
geht das Licht der Bewegungsmelder ständig
an.

Ich hoffe mir kann hier jemand einen Tipp geben wie in einem solchen Fall zu verfahren wäre bzw. welche Gesetze zur Beurteilung eines solchen Falls wichtig sind.

Dankeschön!

Mit freundlichen Grüßen

Jesper

wenn da vier sicherungen in der wohnung sind, bei denen niemand sagen kann, wofür die sind, dann macht es vielleicht sinn, die mal raus zudrehen, oder? entweder laufen die ins „leere“, oder es meldet sich schon jemand, der plötzlich keinen strom mehr hat. dann weiß man auch, wer den erhöhten verbrauch zahlen wird.

Hallo

Daraufhin ist eine Person aus Personenhaushalt X zum
Vermieter gegangen,

Mängel können zwar mündlich gemeldet werden, sind aber dann iZ wenig Nachvollziebar. Deshalb bietet sich es an schriftlich den Mangel beim VM zu melden und Abhilfe einzufordern.

Dabei kann der laufende Schaden als Mietminderung mitgeteilt werden. Die Minderung würde hier bei Eintreten rückwirkend geltend gemacht werden können, wenn sie diese Schaden beweisen läßt. Die Mietminderung kann zum übernächsten ersten vom laufenden Monat aus frühstens vollzogen werden, solange bis die vermutliche Schadenssumme einbehalten ist. Dh. das solange der Mangel an der Stromleitunsanlage besteht dieser Schaden an der gesamten Miete eingehalten werden kann.

aber der stellte sich quer und hat gesagt Person
X soll die Ausbeleuchtung einfach abklemmen wenn Personenhaushalt X
sie nicht will…(Dort ist es Stockfinster und da geht ne Treppe
runter bei dem Eingang)

Wenn es sich hier um ein Mehrfamilienhaus handelt, so wäre die allgemeine Beleuchtung als Betriebssicherheit vom VM zu gewährleisten. Die Betriebskosten können bei Vereinbarung auf die M verteilt werden. Der M muß nur seiner Obhutspflicht folgen und Mängel an dieser Anlage an den VM zeitnah melden.

Und die Stromzählerüberprüfung möchte
er auch nicht zahlen…obwohl es sein Elektriker war und er Person Y
aus Personenhaushalt X die Anweisung erteilt hat den Zähler
auswechseln zu lassen.

Dann müßte der M diese Kosten vom VM einklagen, wenn es zu keiner anderen Einigung kommt.

Kann jemand mir die Gesetze nennen, die in einem solchen Fall
von Bedeutung wären?

http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

Meint Ihr dieser Enorme Verbrauch kann nur durch die beiden
Bewegungsmelder und das Licht daran entstanden sein

wohl kaum

oder müssen die 4 Sicherungen die nichts mit der besagter
Wohnung zu tun haben, etwas mit dem überhöhten Verbrauch zu tun
haben?

Das liegt nahe.

Der Tipp einfach so die Sicherungen auszuschalten birgt einige Risiken. Der so geschädigte könnte Schadensersatz daraus an dem M geltend machen. Der so Geschädigte muß nicht zwangsläufig für diesen Mangel an der Elektrikanlage verantwortlich sein.

Es gilt der Grundsatz das der M den Schaden an einem Mangel so gering wie möglch halten muß, sonst macht sich dieser M für denzusätzlichen Schaden selbst Schadensersatzpflichtig.

Wer bezahlt die „Überkosten“ die Personenhaushalt X die letzten
Monate bezahlt hat?

Das läßt sich schwer sagen. Den Mangel eines abgezapften Stroms nach dem Stromzähler nach außerhalb des Mietobjektes zahlt der M nicht. Der VM kann sich diese Kosten mit Folgekosten evt. vom Verursacher ersetzen lassen, zB dem Handwerksbetrieb, der dies vornahm.

Personenhaushalt X wohnt in einem Mehrfamilienhaus in einer
Souterrain Wohnung. Das Haus hat einen Hintereingang der immer offen
ist und erst in den Allgemeinkeller + WAschkeller und dann auch der
Wohnung von Personenhaushalt X und zum Treppenhaus zu den anderen
Wohnungen führt.

Dann sollte der M nur diese Türe verschließen, die einen unerwünschter Zugang zur eigenen Wohnung verhindert. Einen Durchgangsverkehr durch den gemieteten Bereich muß nicht geduldet werden.

Der Keller wird von allen Mietern genutzt und dort steht auch noch
die Waschmaschine von einem anderen Mieter.

Schön, der VM scheint also nichts dagegen zu haben, wenn die M den allgemeinen Keller einfach so mitbenutzen. Der VM könnte dies ggf. auch anders entscheiden.

Nebenan ist ein Pferdestall, für deren
Besucher/Betreuer/Arbeiter(des Stalls) eine Toilette in besagtem
Gemeinschaftskeller eingerichtet wurde. Draussen vor
diesem „Hintereingang“, der halt auch zu der besagten Toilette
führt, und drinnen vor der Ausgangstür ist jeweils ein
Bewegungsmelder
angebracht und dadurch das dort viele Nachbarn, Besucher,
Stallbesucher, Haustiere und Mitmieter ständig draussen
vorbeilaufen, geht das Licht der Bewegungsmelder ständig an.

Ja und, dafür sind die Melder ja da. Sonst würde eben ein Lichtschalter diese Funktion übernehmen. Der hat allerdings den Nachteil, das das Licht nicht mehr automatisch erlischt.

Es wäre für den M am einfachsten einen Mieterverein vor Ort bei zu treten. Dieser ist idR nicht so teuer wie ein Anwalt. Dafür kann sich der M auf ein rechtssicheren Schrftverkehr verlassen um teure Fehler zu vermeiden.

vlg MK