Mich würde mal interessieren, wer beim folgenden Fall zahlen müsste, wenn er von der Polizei angehalten wird oder einen Unfall verursacht.
Der Fall:
Beim Transporter sind die Bremsen kaputt und man kann nur noch mit der Handbremse bremsen. Dem Chef ist dies bekannt, schickt seinen Fahrer trotzdem los. (Den Transporter zur nächsten Werkstatt bringen, ohne Abschleppdienst)
Dem Fahrer ist natürlich auch der Defekt bekannt.
Wenn die Polizei diesen jetzt anhält oder ein Unfall (sagen wir mal ein leichter) passieren würde, wer würde hier zur Rechenschaft gezogen werden. Der Chef oder der Fahrer?
Danke für Eure antworten.
Und wie begründet sich das?
Für den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs sind Halter und Fahrer gleichermaßen zuständig.
Grüße
Für den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs sind Halter
und Fahrer gleichermaßen zuständig.
im innenverhältnis zwischen AG und AN wird
es zum innerbetrieblichen schadensausgleich kommen, d.h. der AN kann -soweit er vom geschädigten vollumfänglich zum ersatz herangezogen wird, §§ 421ff. bgb- quotal ersatz verlangen können.
Hallo,
ein Fahrzeug ohne funktionstüchtige Betriebsbremse ist
nicht verkehrssicher
das würde dem Fahrer schon mal 3 Punkte in Flensburg einbringen und im Falle eines Unfalles würde die Versicherung nicht zahlen.
Sollten bei einem Unfall auch noch Menschen verletzt werden,würde außer dem Zivilrechtlichen Verfahren auch noch das Strafverfahren verschärft werden,da man ja von dem erheblichen Mangel wußte
Von daher als Fahrer sich weigern,damit loszufahren…