Vor kurzem war plötzlich unsere ca. 3 Jahre alte Heizung ausgefallen. Unsere Heizungsfirma, die auch 3 Monate zu vor die Wartung gemacht hat, konnte nur feststellen, dass Wasser ausgetreten war, aber nicht woher und was alles beschädigt war. Also haben die Buderus beauftragt, einen Monteur zu schicken, der denn auch 2 Tage später kam und festellten musste, dass der komplette Kabelbaum der 3!!! Jahre alte Heizung durch das Wasser verrottet war. Er meinte bei der Reparatur, dass der Wassereintritt eindeutig durch einen Monatgefehler der Wärmetauscherhalbschale hervorgerufen wurde. Nun meine Frage: Muss eine Heizungsfirma bei der Wartung an die Wärmetauscherhalbschale? Denn unsere Heizungsfirma hat sich erlaubt, uns die komplette Rechnung von Buderus auf’s Auge zu drücken. Kann das denn richtig sein?
Hallo !
Sie muß an die Halbschale (auch Vorlage, gebräuchlicher), wenn dort Leckspuren zu sehen waren. Um die Dichtung zu erneuern.
Das ist dann das Problem :
Diese Dichtung liegt nicht als Reserve im Lager der Heizungsfirma. Bestellen dauert zu lange. Also fuscht man die alte Dichtung mit irgendeiner Dichtmasse an den Wärmetauscher. Macht eine zweiminütige Druckprobe und verschwindet.
Dann kann es im Betrieb zu leckagen kommen. Da alles verkleidet ist, sieht der Kunde nichts. Durch die abstrahlende Wärme verdunstet das Leckwasser dann. Richtet aber vorher großen Schaden an.
Zuständig ist der Verursacher, denkt der Kunde.
Sind mehrere Firmen dabei gewesen wirds schwierig.
gr. H.