Wer muss auf öffentlichem Gelände aufpassen bzw. ggf. haften?

Heute fand in einem öffentlichen Park ein Open Air Konzert eines Kulturzentrums statt. Da das Wetter nicht so prickelnd war, hatten einige junge Männer versucht, sich durch Kicken warm zu halten.

Ich hatte mir ein Getränk geholt, und ehe ich mich versah, hatte mich bereits ein Ball getroffen und die Flüssigkeit triefte mir aus den Haaren in die Augen, über die Brille und tropfte letztendlich auf Bluse und Jacke.

Ich versuchte den Männern klarzumachen, dass eine neue Brille 600€ kosten würde und auch eine Frau mit einer teuren Kamera, jemand mit Handy und der DJ mit seiner Anlage und den Lautsprecherboxen ein teures Ziel werden könnten und bat sie, etwa 10 m weiter weg zu kicken, aber niemand reagierte.

Bei Ihnen gäbe es ohnehin weder jemanden mit Versicherung noch wäre sonst etwas zu holen.

Zu meiner großen Verwunderung sagte mir einer der Veranstalter, es sei ok, wenn die Männer nur 2,5 m entfernt von der.Lautsprecherbox kickten und sie dürften dort bleiben, wenn sie dabei Musik hören wollten.

Wenn mich das störte, müsse ich halt gehen. Ich war sprachlos. Habe mich dann verabschiedet und bin gegangen.

Hier die Frage ans Plenum:
Muss ich mich fernhalten oder die jungen Männer Rücksicht nehmen und weiter weg spielen?

Wer ist ggf. haftbar zu machen z.B. bei Bruch der Brille?

Es geht mir hier nicht um einen Streit, sondern lediglich um die Frage, wer welche Rechte bzw. Pflichten hat.

Ich werde mich dann in Zukunft entsprechend verhalten.

Danke für Eure Hilfe, möglichst vom Juristen beantwortet.

Das ist alles ziemlich schwierig.
Vermutlich muss der, der Dir mit dem Ball die Brille zerstört (also Beispiel), dafür haften.
Vielleicht auch der Veranstalter, wenn er dies zulässt.
Vielleicht auch Du, wenn das so üblich dort ist.
Vielleicht auch Gesamtschuldnerisch alle Kickenden Männer, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Und wenn der Schuldige zweifelsfrei feststeht und der nicht zu belangen ist, dann bleibst Du doch auf Deinem Schaden sitzen.

Da Schäden mit Bällen aber selten sind und professionelle Boxen wohl garnicht durch zuspielen kaputt zu kriegen sind, schert sich niemand drum.

Servus,

wenn man sich im öfffentlichen Raum bewegt, gibt es ein ‚allgemeines Risiko‘, für das niemand haftet. Wie weit dieses geht und ab welchem Punkt ein Verursacher für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Beim Open Air Konzert eines Kulturzentrums muss man eher mit fliegenden Bällen rechnen als beim Besuch der Schwetzinger Musiktage, und in Wacken muss man eher damit rechnen, dass Kleidung irgendwas abkriegt, was schwer rauszukriegen ist, als beim Schleswig-Holstein Musikfestival.

Eine schematisch anwendbare Regel, wie weit das allgemeine Risiko im öffentlichen Raum geht, gibt es nicht. Du kennst vielleicht die vielen Fälle, in denen die Haftung für Schäden an Personen und Autos gerichtlich geklärt wird, die von fallenden Platanenästen verursacht werden: „Die Stadt ist schuld, weil sie den Baum gepflanzt hat“ greift da jedenfalls zu kurz - viele Aspekte des Einzelfalls müssen da berücksichtigt werden. So ist es auch beim Kicken auf einem Festival im Park.

Ich schätze, ein Richter wird das auch so sehen, dass bei einem Festival (vermutlich wurde nicht vor allem Scarlatti gespielt) eines (vermutlich Jugend-)Kulturzentrums in einem Park fliegende Bälle zu diesem allgemeinen Risiko gehören, für das kein dritter haftet, sondern derjenige, der sich diesem Risiko aussetzt, hat das alleine zu verantworten.

Schöne Grüße

MM