Wer muss aus 2er WG ausziehen bei Streit?

Ich wohne seit einiger Zeit mit einem ehemaligen Schulkollegen zusammen in einer WG. Mittlerweile merke ich, dass ich mit ihm nicht wirklich klar komme als WG-Bewohner.
Ich möchte unbedingt in der Wohnung bleiben, da die Lage einfach Top ist. Ich habe die Wohnung für uns beide rausgesucht, besichtigt und alles mit dem Vermieter geklärt, während er im Urlaub war. Wir sind beide beim Vermieter als Mieter eingetragen.
Wer muss die Wohnung verlassen? Oder gibt es dazu keine Regelung und wir müssen das ganze unter uns klären?

Wer hat den Mietvertrag unterschrieben - beide - dann braucht keiner ausziehen oder es ziehen beide aus und ihr kündigt die Wohnung - oder es gibt eine gütige Einigung.

Schönes neues Jahr und viel Erfolg

Hallo,
mit Regelungen innerhalb von Wohngemeinschaften kenne ich mich leider nicht aus.
Dennoch viel Erfolg, bustobaer

Hallo,

der Vertrag läuft auf beide, daher gelten Sie beide für den Vermieter als eine Einheit. Dies heißt Sie müssen sich untereinander einigen. Der bestehende Vertrag müsste auf eine Person umgeschrieben werden, der Vermieter muss dem aber übrigens nicht zustimmen.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo,

das müsst ihr unter euch klären, sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.
Als Tipp für die nächste WG.
Untervermietung, natürlich das Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt.

Viele Grüße
Llissy

wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt,müsst ihr das untereinander klären.

Hallo,

wenn beide Bewohner den Mietvertrag unterschrieben haben können diesen auch nur beide Partner in einer WG kündigen. Sie müssten sich also mit Ihrem Mitbewohner einigen, um dann mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen zu können.
Mit freundliche Grüßen
BG

Ich wohne seit einiger Zeit mit einem ehemaligen Schulkollegen
zusammen in einer WG. Mittlerweile merke ich, dass ich mit ihm
nicht wirklich klar komme als WG-Bewohner.

Hallo,
Sie haben dann beide die gleichen Rechte!Sie müssen also mit dem Mitbewohner klären wer auszieht!

Hallo,

wenn beide im Mietvertrag stehen, sind beide auch gleichberechtigt. Es gibt auch keine Regelung, wer die Wohnung verlassen muss - es kann also nur unter euch beiden geklärt werden.

MfG

petra0801

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Da Sie beide eingetragen sind, einigen Sie sich. Mit freundlichen Grüßen.

Das muß auf jeden Fall zwischen euch geregelt werden

Hallo,

zwischen Ihnen wird eine Klärung wohl unumgänglich sein. Oder will Ihr Mitbewohner sowieso auch ausziehen?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Ciao Freeky,

wenn ihr beide im Mietvertrag dirnsteht, dann ist die Rechtslage ganz klar: keiner hat mehr Rechte als der andere und keiner kann ohne den anderen kündigen.

Formal rechtlich müsst ihr beide zusammen kündigen und einer von euch kann dann einen Mietvertrag schliessen.

Praktisch wird es in der Regel so gehnadhabt, dass im gegenseitigen einvernehmen einer aus dem Vertrag gestrichen wird.

Achtung: Vermieter haben in der Regel wenig Interesse und Verständnis für Zwistigkeiten unter den Mietern. Sprich, dem Vermieter ist es am liebsten, wenn ihr das unter Euch reglet. Beachten solltest du aber auch, dass der VermieterIn viell gar nicht an einen von Euch beiden alleine vermieten würde und genau deshalb auch einen Mietvertrag mit Euch beiden aufgesetzt hat.

Geh auf deinen Mitbewohner zu und versuch das offen und fair mit ihm zu regeln. Mauscheln wird dich nicht weiterbringen. Mach dir klar, dass ein Aus-/Umzug für deinen Mitbewohner sowohl finanziell als auch nervlich aufwendig ist und schlag ihm eine großzügige Regelung beim Auszug vor. Parallel solltest auch auf den Vermieter zugehen und die Lage bei ihm abchecken.

Wie immer empfehle ich ein diplomatisches Vorgehen. WG-Geschichten können eh schnell hässlich werden, wenn man zu kleinlich ist oder alles aufrechnet. WG heisst teilen und im Zweifelsfall auch was zurücklassen - für alles Mitbewohner.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,
solange sich keiner von Beiden etwas gravierendes zuschulden kommen lässt, gibt es keine gesetzlich geregelten Möglichkeiten.
Sie haben eigentlich nur zwei Möglichkeiten: die erste und die beste ist eine Aussprache und gütliche Einigung mit dem Mitbewohner.
Die zweite, eindeutlich fiese Möglichkeit wäre das Suchen nach Gründen, die ein Verbleiben in der Wohnung unmöglich machen (könnte man auch als Mobbing bezeichnen), solche Gründe finden sich eigentlich immer, da bekanntlich Niemand perfekt ist.
Gruß, Zita

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, aber da beide im Vertrag stehen, müsst ihr das wohl miteinander klären und euch einigen.
LG, Braselino