Angenommen es wurde telefonisch mit einem Handwerker über einen möglichen Auftrag für eine Reparatur gesprochen. Der Handwerker, der die Örtlichkeit bereits kannte, äußerte in diesem Telefonat sodann einem Arbeitsaufwand von ca. 1-2 Stunden plus Material - mithin ca. 200-250 € Im Nachhinein berechnete der Handwerker aber 14 Stunden plus Material - mithin 1.200 € OHNE dass der Handwerker den Auftraggeber darüber informiert hat, dass die Kosten deutlich höher ausfallen werden, so dass der Auftraggeber die Möglichkeit gehabt hätte, rechtzeitig vom Vertrag zurückzutreten. Nehmen wir an, der Handwerker versucht sich aufgrund der Verärgerung des Auftraggebers damit herauszureden, er habe nur einen Richtwert für die Reparatur telefonisch genannt. Der Auftraggeber deutete die telefonische Preisauskunft zumindest als unverbindlichen Kostenvoranschlag, der um maximal 25% überschritten werden dürfte. Nehmen wir weiter an, dass der Handwerker seine unverzügliche Informationspflicht, über die unerwarte höher anfallenden Arbeiten, gegenüber dem Auftragsgeber nicht erfüllt hat. Wer hat aber nun die Beweislast hinsichtlich des Auftrages. Der Handwerker oder der Auftraggeber? Kann der Handwerker behaupten, es sei alles in der Höhe wie in Rechnung gestellt im Vorfeld besprochen und muss der Auftraggeber zahlen?
Das wird schwierig, bei solchen Sachen immer einen schriftlich Kostenvoranschlag machen lassen, dann hat man etwas auf der Hand! In deinem Fall kannst du mal bei der Handwerkskammer anrufen, da gibt es eine Schiedstelle die sich mit solchen Fällen beschäftigt und versucht zwischen Handwerker und Kunde zu vermitteln.