kann mir vielleicht jemand sagen wer bei einer Satumrüstung
für die Kosten aufkommen muss? Vermieter oder Mieter?
wer die musik bestellt, bezahlt sie auch. der vermieter hat allerdings evt. die möglichkeit, das als modernisierung auf den mieter umzulegen.
Gehört eine Satanlage nicht zum standardausrüstung wie Heizung
oder Telefonanschluss?
nein, definitiv nicht. es gibt auch noch andere möglichkeiten tv-signale zu empfangen und nicht bei allen muss der vermieter eingreifen. dvb-t als beispiel…
Heizung: Standardausrüstung (zumindest in Mitteleuropa)
Telefon: Sonderausstattung (Einbau ist zu dulden, Kosten trägt Mieter)
Bei der Sat-Anlage ist nun die Frage was denn „zur gemieteten Sache“ gehört.
Hat der Vermieter ein Fernseh-Antennensignal in die Steckdose geliefert, an dem bisher jeder Fernseher ohne Receiver betrieben werden konnte, so sehe ich diesen Service als Bestandteil des Mietvertrages wobei die laufenden (!) Kosten des Betriebs dieser Anlage auf den Mieter umgelegt werden können. Instandhaltungskosten können nicht umgelegt werden.
Hat der Vermieter bisher nur ein Satelitensignal geliefert und jeder Mieter hatte einen eigenen Receiver, dann ist der Austausch des Receivers Sache des Mieters. (Dies dürfte allerdings normalerweise nur in kleinen Häusern mit weniger als 8 Wohnungen der Fall sein).
Einen Anspruch auf bereitgestellten Fernsehempfang hat der Mieter nicht.
Es hängt also davon ab, ob Sat-TV-Empfang vertraglich vereinbart ist oder vom Ver mieter, nicht etwa einem der Vor mieter, bereits installiert wurde.
Ähnlich wie beim Telefonanschluß hat den irgendwann mal einer gewollt, installiert und den Nachmietern nur (entgeltlich) überlassen - der VM also damit nichs zu tun.
Denkbar, das aus optischen Gründen nur eine Mehrteilnehmeranlage genehmigt, aber auf Kosten der Mietparteien installiert wurde. Eine digitale Umrüstung fiele Ihnen dann auch wieder zu.