eine eigentumswohnung wurde mit niessbrauch belastet und verschenkt. wer muss an den verwalter das hausgeld bezahlen? DER NIESSBRAUCHBERECHTIGTE? oder der EIGENTÜMER?
Hi,
was ist mit Hausgeld gemeint? Die Nebenkosten als ganzes oder nur die Instandhaltungsrücklage?
MFG
das hausgld besteht aus allen nebenkosten, verwaltergebühr und instandhaltungsrücklagen.
gruß
55gabriele
eine eigentumswohnung wurde mit niessbrauch belastet und
verschenkt. wer muss an den verwalter das hausgeld bezahlen?
DER NIESSBRAUCHBERECHTIGTE? oder der EIGENTÜMER?
Grundsätzlich ist der Eigentümer verpflichtet, das Hausgeld zu zahlen. Sollte also diese Pflicht nicht im Nießbrauchvertrag an den Nießbrauchberechtigten übertragen worden sein, zahlt der Eigentümer
Hi,
das hausgld besteht aus allen nebenkosten, verwaltergebühr und
instandhaltungsrücklagen.
der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1041.html) und somit den diesbezueglichen Teil des Hausgeldes zu zahlen.
Dies bezieht sich auf das Innenverhaeltnis mit dem Eigentümer.
Gruss
norsemanna
Guten Tag,
der Nießbraucher zahlt, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.