Wer muß bei Umtausch von Möbeln auf- und abbauen?

das sehe ich ebenso.

ich würde dich bitte weitere persönliche Angriffe zu unterlassen.
Benimmst du dich immer so, wenn es eine andere Meinung gibt als Deine?

Du musst hier nicht antworten und dich auch nicht versuchen zu rechtfertigen.
Und ich zum Glück auch nicht.

Du hast Recht.
Er muss alles Bezahlen und dir ein neues Bett liefern.
Ebenso hat er keinen Anspruch auf Wertersatz.

Ihr habt alles richtig gemacht.

ein schönes Wochenende :wink:

grüße
lipi

Hallo,

Welchem Gesetz oder welcher Rechtsprechung entnimmst Du, dass der Kunde eine mangelhafte Ware (die man, wie ein Bett, in der Regel nur einmal im Haushalt hat) nicht benutzen darf?

Kurze hypothetische Geschichte, wie das in meinem Haushalt laufen würde, und in denen vieler meiner Bekannte, die in Mietwohnungen mit nur geringer Lagerfläche wohnen: Der Händler sagt die Lieferung verbindlich für Samstag zu. Da ich keinen Platz habe, 2 Betten im Haushalt zu haben, und davon ausgehe, dass der Händler seine Arbeit ordentlich macht, organisiere ich die Abholung des alten Bettes am Samstagvormittag. Wenn das neue, falsche Bett geliefert wird, ist also keine weitere Schlafmöglichkeit in meinem Haushalt vorhanden.

Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass in einem Rechtsstreit ein Gericht entscheiden wird, dass man „eben schnell“ ein anderes Bett oder 2 Luftmatratzen kauft, um das falsch gelieferte Bett nicht zu benutzen. Zum einen wird man wohl kaum erwarten, dass sich jemand die Hütte bis zur Klärung mit einem unnützen Bett vollstellt, zum zweiten gibt es Menschen, die auf Luftmatratzen nicht schlafen können.

Dass der Händler das falsche Bett ausgeliefert hat, kann man nicht dem Kunden anlasten. Der Händler hat versagt - bei der Qualitätskontrolle. Der Wertverlust zwischen der Übergabe an den Kunden bis zur erfolgreichen Nacharbeit (Austausch) ist das unternehmerischen Risiko des Händlers.

Das deutsche Recht stellt inzwischen die Interessen der Kunden über die der Händler.

1 Like

Also zuständig seit ihr für den Abbau selbst. Jedoch muss es vom Käufer abgeholt werden (bzw. Spedition oder sonstiges die der Verkäufer bezahlt). Der Abbau könnte nur aus Kulanz gründen vom Verkäufer übernommen werden.

Endlich spricht mir hier mal jemand aus dem Herzen und stärkt mir den Rücken bezüglich des vorangegangenen Disputs. Nicht jeder schläft in einem Tanzsaal. In meinem Schlafzimmer und in vielen anderen ist definitiv nicht der Platz, um zwei Doppelbetten aufstellen zu können. Ein Polsterbett in der Größe 2 m x 1,80 m kann man aber nur an Ort und Stelle montieren, denn fertig montiert könnte man es später gar nicht mehr bewegen, geschweige denn um Ecken und Türen bug­sie­ren. Das mag bestenfalls noch mit einem Kinderbett gehen. Wenn ich nach wochenlanger Wartezeit auf dieses Bett dann persönlich angeschrieben werde und mir für 3 Tage später ein ganz konkreter Liefertermin avisiert wird, vermag ich eine voreilige Entsorgung meines alten Bettes am Liefertag nicht erkennen. Ich gehe in gutem Glauben davon aus, daß ein neues Möbelstück mängelfrei ist. Wohin sind wir gekommen, wenn eine solche Annahme heutzutage als „weltfremd“ bezeichnet wird. Dann können wir ja alle munter drauflosschlampen, Wertarbeit gehört der Vergangenheit an und die Autoindustrie hat alles richtig gemacht. Armes Deutschland.

Doch zurück zum Thema. Das Bett ist aus Leder in den Farben schwarz und weiß, wobei eine Farbe dominierend ist. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Bett überwiegend schwarz oder überwiegend weiß ist. Und wenn ich als Händler und Hersteller etwas derartig Extravagantes anbiete, dann muß ich auch in der Lage sein, dies auseinanderzuhalten und umzusetzen. Die Bestellung war absolut eindeutig und wurde nochmals separat in einer Mail beschrieben, anderenfalls hätte der Händler auch schon lauthals protestiert. Mit den vertauschten Farben hätten wir uns aber noch arrangieren können, schon allein aufgrund der langen Wartezeit, wenn ansonsten alles andere mängelfrei gewesen wäre. War es aber nicht und, wie schon zuvor beschrieben, der Höhenunterschied von 1 cm zwischen Seiten- und Fußteil (passen nicht zusammen) auf nur einer Seite des Bettes war erst nach Montage sichtbar. Wie sollte man das vorher feststellen? Es ist auch nicht allein damit abgetan, ein neues Loch zu bohren und das Teil um 1 cm zu versetzen, denn dann ist der Lattenrost nicht mehr in der Waage. Unter diesen ganzen Gegebenheiten finde ich es geradezu dumm von dem Händler, unser Angebot von 150 Euro Preisminderung auszuschlagen. Wenn er sich das leisten kann, bitte schön, aber nicht zu unseren Lasten. Möglicherweise würde das in einem Streitfall auch von einem Gericht gewürdigt und gewertet werden.

Allen noch einen schönen Sonntag

Monika