Hallo,
Welchem Gesetz oder welcher Rechtsprechung entnimmst Du, dass der Kunde eine mangelhafte Ware (die man, wie ein Bett, in der Regel nur einmal im Haushalt hat) nicht benutzen darf?
Kurze hypothetische Geschichte, wie das in meinem Haushalt laufen würde, und in denen vieler meiner Bekannte, die in Mietwohnungen mit nur geringer Lagerfläche wohnen: Der Händler sagt die Lieferung verbindlich für Samstag zu. Da ich keinen Platz habe, 2 Betten im Haushalt zu haben, und davon ausgehe, dass der Händler seine Arbeit ordentlich macht, organisiere ich die Abholung des alten Bettes am Samstagvormittag. Wenn das neue, falsche Bett geliefert wird, ist also keine weitere Schlafmöglichkeit in meinem Haushalt vorhanden.
Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass in einem Rechtsstreit ein Gericht entscheiden wird, dass man „eben schnell“ ein anderes Bett oder 2 Luftmatratzen kauft, um das falsch gelieferte Bett nicht zu benutzen. Zum einen wird man wohl kaum erwarten, dass sich jemand die Hütte bis zur Klärung mit einem unnützen Bett vollstellt, zum zweiten gibt es Menschen, die auf Luftmatratzen nicht schlafen können.
Dass der Händler das falsche Bett ausgeliefert hat, kann man nicht dem Kunden anlasten. Der Händler hat versagt - bei der Qualitätskontrolle. Der Wertverlust zwischen der Übergabe an den Kunden bis zur erfolgreichen Nacharbeit (Austausch) ist das unternehmerischen Risiko des Händlers.
Das deutsche Recht stellt inzwischen die Interessen der Kunden über die der Händler.