Wer muß bei Umtausch von Möbeln auf- und abbauen?

Hallo liebe Community,

habe über eBay ein Polsterbett gekauft, welches, wie fast alle Möbel heutzutage, zerlegt ankam und vom Käufer zu montieren war. Das Bett ist keine Massenware und wird nur auf Bestellung gefertigt, so daß mein Mann und ich hierauf mehrere Wochen warten mußten. Leider wurde das Bett in einer falschen Farbvariante (Leder) geliefert und wies auch in der Fertigung Mängel auf, so daß ich es umgehend reklamierte und Umtausch oder Preisnachlaß anbot. Allein eine Nachbesserung vor Ort hätte zwar die Mängel behoben, nicht aber die falsch gelieferte Farbe. Bei einem Preisnachlaß von 150 Euro hätten wir die Farbe akzeptiert und die Nachbesserung selbst vorgenommen. Der Verkäufer entschied sich jedoch für Umtausch. Da es ein sehr großes und schweres Polsterbett (Doppelbett) ist und Transport an Ort und Stelle sowie Montage und Demontage nur sehr schwer zu bewältigen sind und das vorhandene Bett auch bis zum neuen Liefertermin benötigt wird, also erst am Liefertag abgebaut werden könnte, stellt sich mir die Frage, wer bei einem Umtausch für Transport, Demontage und Montage zuständig ist. Mein Mann und ich können das als Rentner kaum noch selbst bewältigen, und es kann ja auch nicht im Vorfeld ausgeschlossen werden, daß das neue Bett mängelfrei ist. Da der Hersteller im Ausland ansässig ist (Polen) beruft er sich auf die Anlieferung per Spedition, die für Montagen und Demontagen nicht zuständig sind, und er mir hierbei wörtlich „nicht entgegenkommen könne“. Muß ich das akzeptieren und Transport und Auf- und Abbau u. U. mehrfach in Kauf nehmen? Ich denke, der Verkäufer macht es sich hier sehr einfach und mein Rechtsempfinden sagt „nein“! Schließlich hat er eine falsche Farbe geliefert und nicht ich.

Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der es genau weiß. Schon jetzt herzlichen Dank für jede Antwort.

Viele Grüße von Monika

Hallo!

Ich frag mal nach, weil mir was unklar ist.
Ist das falsch gelieferte Bett aufbaut und wird zur Zeit von Euch als Schlafgelegenheit benutzt ?
Wer hat das aufgebaut ? Der Spediteur oder habt ihr dafür selbst gesorgt oder einen Helfer bezahlt ?
Aufbau war nicht im Preis enthalten ?

Warum habt ihr denn überhaupt das Bett aufgebaut wenn es farblich falsch war ?

mfG
duck313

Hallo duck313,

vielen Dank für die Nachfrage. Also aufgebaut wurde das Bett von uns und wird auch bis heute genutzt. Der Preis war ohne Montage bzw. es gab auch keine Alternative, nur Aufbau durch den Käufer.

Ja, warum haben wir es aufgebaut? Es wurde an einem Freitagabend um 21 Uhr geliefert. Worauf sollten wir schlafen bis ein neues Bett kommen würde? Wie schon geschrieben, keine Massenproduktion und wochenlange Wartezeit. Das Bett selbst ist sehr schön, auch sauber verarbeitet und wir möchten kein anderes Bett haben, nur eben in der richtigen Farbe und ohne Mängel.

Gruß Monika

Worauf hattet ihr denn bis dahin geschlafen?

Ich glaub nicht, daß das relevant ist.

Hallo,

ihr habt also das Bett korrekt aufgebaut ohne irgendwelche Mängel zu beheben und da sich das „sauber verarbeitet“ scheinbar auf die Optik bezieht, scheint es wohl auch keinen optischen Mangel, abgesehen von der Farbe, zu geben. Wo liegt nun ein Mangel in der Fertigung vor?

Gruß
Tobias

hi,

ich glaub sie wollte freundlich darauf hinweisen, dass es ja nicht des Verkäufsers Problem ist, wenn ihr euch verplant und das alte Bett vorher entsorgt.

Ihr benutzt gerade einen Gegenstand, den ihr zurückgeben wollt.
Ich will das Geschrei nicht hören, wenn nun ein Bett in passender Farbe geliefert wird, welches a) schon aufgebaut war und b) benutzt wurde.

Richtig spannend wird es erst, wenn nun aus Versehen eine Macke in das Bett kommt. Vielleicht ja bei der Demontage.

:slight_smile:

grüße
lipi

Hallo Tobias,

ja, wir haben es korrekt aufgebaut und keine Mängelbeseitigung vorgenommen. Die saubere Verarbeitung bezog sich auf die Optik, wie das Leder verarbeitet ist, die Steppung, etc. Der Mängel besteht in einem Höhenunterschied von ca. 1 cm bei der Verbindung von Seitenteil und Fußteil, jedoch nur auf einer Seite.

Gruß
Monika

hi lipi,

ich weiß, ich weiß - mit dem Rechtsempfinden ist das so eine Sache, aber dafür gibt es ja Foren wie dieses hier. Und klar ist auch, daß ich selbst kein gebrauchtes Bett haben möchte. Schließlich habe ich ja ein ungebrauchtes Bett gekauft, denn gebrauchte Gegenstände sind in der Regel wesentlich preiswerter. Und ja, auch bei einer Demontage kann etwas beschädigt werden. Aber ich denke, daß das alles nicht mein Problem ist. Ich kann mir aus Platzgründen nicht über mehrere Wochen diverse Polsterbetten, die ja nicht die Größe einer Hutschachtel haben, hinstellen und ich denke, daß ich das auch nicht muß. Sagt mir mein Rechtsempfinden.

Viele Grüße

Monika

Hi,

Variante:
man Prüft die Lieferung und lässt sie zeitnah wieder abholen.
Entsorgt das alte Bett erst, wenn das Neue aufgebaut und Mangelfrei ist.

Es wäre also ein Bett, welches wenige Tage und dabei zerlegt, herum steht.

eben.
Und wer kommt nun für den Wertverlust auf, den das Bett in dem gerade geschlafen wird, erleidet?

Also bis dahin empfinde ich das schon als grenzwertig.
Das könnte sogar durchgehen.
Die Krönung ist, zu verlangen, dass der polnische Händler das Bett abbauen soll.

grüße
lipi

Also dieser Rechtsauffassung kann ich mich ganz und gar nicht anschließen, finde sie sogar etwas merkwürdig. Dieses Bett wird nur auf Bestellung gefertigt und wurde bereits vor Wochen bei Bestellung von mir bezahlt. Damit gehört es mir auch. Ich habe ein Bett in einer ganz bestimmten Farbe bestellt und natürlich mängelfrei. Wenn ein konkreter Liefertermin vereinbart ist, kann ich mich von meinem bis dato gebrauchten Möbelstück verabschieden, denn schließlich bin ich bereits im Besitz von Ersatz und gehe in gutem Glauben davon aus, daß der geschlossene Kaufvertrag bei Lieferung mängelfrei erfüllt wird. Ist dies nicht der Fall, gehen m. E. alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu Lasten des Verkäufers, denn er hat die Mängel verursacht und auch er haftet dafür und nicht ich. Der Verkäufer ist hier ohne wenn und aber in der Pflicht und im Zuge der Nacherfüllung hat der Käufer sogar ein Wahlrecht. Der Kaufvertrag beinhaltet zudem einen einmaligen Aufbau des Möbelstückes und nicht mehrere Montagen und Demontagen. Nach § 439 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Alles zeitnah zu fordern, ist gar nicht möglich, denn allein die Beantwortung jeder eMail dauert im Schnitt 4 Tage (von mir zum Händler, der zum Hersteller usw.). Ein Umtausch des Polsterbettes würde mehr als vier Wochen dauern, denn das neue Bett in der von mir bestellten Farbe muß erst angefertigt werden. Da ich aber dem Hersteller entgegenkommen wollte, habe ich einen Preisnachlaß in Höhe von 150 Euro angeboten, die er mir zurückerstatten müßte, und er ist aus allem raus. Wir akzeptieren die Farbe, nehmen die Nachbesserung selbst vor und niemand hat Transport, Montage, Demontage und ein gebrauchtes Möbelstück am Hals. Wer rechnen kann, ist nicht nur klar im Vorteil, sondern erkennt auch, daß es ein faires Angebot ist. Das hat der Verkäufer ausgeschlagen und besteht auf Umtausch. Aber dann bitte auch mit allen Konsequenzen.

Gruß
Monika

Kleiner Nachtrag: Das Bett wurde am 30.06.18 geliefert und erst heute kam die Antwort vom Hersteller, daß er umtauschen möchte und auch erst im Zuge der Auslieferung die Rücknahme veranlaßt.

Und wo ist das Problem?
Dass ihr ein paar Tage auf der Matratze auf dem Boden schlafen müsst?
Man kann sich Pobleme auch herbeireden …

Auf solche unqualifizierten Antworten kann ich gern verzichten.

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass der polnische Händler seine Ware im „deutschen“ Ebay in deutscher Sprache angeboten hat. Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Kunden in Deutschland wohnen.

Dadurch hat sich der Händler deutlich an deutsche Kunden gewandt. Hierdurch hat er sich selbst den deutschen Regeln des Gewährleistungsrecht unterworfen. (Bei grenzüberschreitendem Handel innerhalb der EU gilt stets das Gewährleistungsrecht des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat!) Und dieses sollte man in diesem Fall aus meiner Sicht heran gezogen werden, da hier ein Mangel besteht (andere Farbe als vereinbart und mechanischer Schaden am Produkt.

Der Kunde hat die Mängel an den Händler gemeldet. Und der Händler hat sie offenbar akzeptiert.

Nach der praktischen Rechtsprechung muss der Kunde in der Regel als erstes eine Nacherfüllung des Vertrags akzeptieren (z.B. Reparatur oder Austausch der Ware). Dem Händler soll so die Möglichkeit einer „zweiten Andienung“ eingeräumt werden, damit er sich das Vertrauen des Kunden erarbeiten kann.

Sollte der Händler die Frist zur Nacherfüllung verstreichen lassen oder diese erfolglos sein, kann der Kunde wählen, wie der Mangel behoben werden soll:

  • teilweise Kaufpreiserstattung (bekannt als Minderung)
  • vollständige Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe der Ware

Ihr habt eine Minderung des Kaufpreises gewünscht, der Händler will dies nicht und statt dessen umtauschen. Das ist sein gutes Recht.

Der Gesetzgeber hat allerdings auch vorgesehen, dass der Händler Aufwendungen des Kunden, die sich aus der Mängelbeseitigung ergeben, zu tragen hat (sofern die Schuld für den Mangel beim Händler liegt). Da die Ware offensichtlich durch die Schuld des Händlers in der falschen Farbe geliefert wurde, muss er auch für die Aufwendungen aufkommen. Konkret bedeutet das, der Händler muss die Kosten für Abbau, erneuten Aufbau und Transport tragen - oder er macht das gleich selbst (natürlich zu seinen eigenen Lasten). siehe auch Kommentar zu einem BGH-Urteil

Mir ist kein Fall der Rechtsprechung bekannt, in dem unterschieden wurde, ob der Kunde ähnliche Aufwendungen bei der ersten „Inbetriebnahme“ der Ware hatte. Mit anderen Worten, der Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen besteht, egal wer das Bett beim ersten mal aufgebaut hat.

Grüße
Pierre

Achtung! Ich kann und will keine professionelle Rechtsberatung ersetzen. Verbindliche Antworten können nur Anwälte geben. Das geschriebene stellt meine Erfahrung, Wissen und Rechtsempfinden dar.

hi,

du nimmst aber praktisch 2 Betten in Beschlag. Eines willst du behalten, das andere nutzt du und minderst dessen Preis erheblich.

Nur weil dieses Bett für dich angefertigt wurde, bedeutet es doch nicht, er kann es nicht in dieser Farbe jemandem anderem Verkaufen.

Den zweifachen Aufbau habt ihr ja verschuldet.

sieht er offenbar anders.
sicher hat er auch nicht damit gerechnet, dass ihr unterdessen das Möbel aufbaut und nutzt.
Die Speditionskosten für den Austausch dürfen darunter liegen. Das Bett kann - theoretisch - wieder verkauft werden.

und wo liest du da die Sache mit dem bereitstellen von Ersatz bis zur Lieferung?
Ihr habt letztlich auch die Pflicht, den Schaden zu mindern. Dazu würde zu aller erst gehören, dass man das Bett eben nicht aufbaut, da es falsch geliefert wurde.

Du scheinst extrem verärgert, da du dein Angebot unschlagbar hältst und es zurückgewiesen hat. Er hat aber auch das Recht nachzubessern und muss nicht jedes seiner Angebote akzeptieren.

Irgendwie schwingt der Glaube mit, das Bett wäre für euch gefertigt und damit euer.
Wenn du eine Kleidung bestellst und diese in einer falschen Größe geliefert wird, würdest du diese dann dennoch tragen bis Ersatz da ist und und sie dann zurück senden?
Ich verstehe schon, dass ihr kein Bett hättet. Aber das ist schlicht eure Schuld.
Und ob ein fixer Liefertermin besteht, das ist gar nicht mal so sicher. Üblich gibt niemand so schnell einen festen Termin an, mit dem er auch in Verzug geraten würde.
Oft sind es schlicht unverbindliche Liefertermine. Und das solltest du auch nicht mit dem fest vereinbartem Tag der Zustellung verwechseln.

ne. Nur die Dinge, die ihn betreffen.
und solang der Händler nicht in Verzug ist…

Was eigentlich, wenn der Händler gesagt hätte: ok, können nicht liefern, Rückabwicklung - wir erstatten das Geld.

Oder das Bett bei einem Unfall abhanden gekommen wäre? Oder es eben defekt oder falsch geliefert wird… das kann doch vorkommen.

das ist weltfremd sich derart darauf zu verlassen. Man kann es erwarten, verstehe mich hier nicht falsch, aber es bleibt natürlich ein Restrisiko eines Mangels.

naja, Windmülen und so.

grüße
lipi

Hallo Pierre,

vielen Dank für Deine sehr hilfreiche Antwort. Dann lag ich mit meiner Sicht der Dinge ja gar nicht so verkehrt.

ich gehe mal davon aus, dass der polnische Händler seine Ware im „deutschen“ Ebay in deutscher Sprache angeboten hat. Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Kunden in Deutschland wohnen.

Das ist alles so richtig.

Ihr habt eine Minderung des Kaufpreises gewünscht, der Händler will dies nicht und statt dessen umtauschen. Das ist sein gutes Recht.

Wir haben dem Händler die Wahl gelassen, ob Umtausch oder Minderung (Preisnachlass). Da ich mir ziemlich sicher war, daß der Händler für die Demontage und erneute Montage verantwortlich ist, wollten wir ihm mit einer Minderung entgegenkommen und die ganze Geschichte vereinfachen.

Alles was ich wollte, habe ich bekommen - eine absolut sachliche Bestätigung meiner Annahme, wobei die Betonung auf „sachlich“ liegt. Vielen Dank dafür. Du bist, was dieses Forum braucht - eine Bereicherung.

Viele Grüße und ein schönes WE

Monika

Sorry, aber so viel Blödsinn ist für mich nur schwer zu ertragen. Ich glaube, Du hast Langeweile.

Er kann mit diesem Bett machen was er will, nur rein rechtlich nicht mehr als „neu“ verkaufen. Deshalb gibt es ja nachgebesserte Artikel oder Artikel mit leichten Gebrauchsspuren zum halben Preis. Aber vielleicht merkt es ja auch niemand und Polen ist weit.

Wir haben hier gar nichts verschuldet. Verschuldet hat hier nur einer etwas, nämlich der, der die Bestellung nicht richtig gelesen hat, vielleicht auch der deutschen Sprache nicht kundig war und bei der Fertigung geschlampt hat. Deine Auffassung ist mehr als lächerlich.

Mit Sicherheit, weil er sich der von ihm zu tragenden Kosten entziehen möchte. Denn rechnet man die erneuten Transportkosten, den Transport an Ort und Stelle, Entpacken, Entsorgung der Verpackung, Demontage, Montage, Reparatur des gebrauchten Bettes, wenn er es wiederverkaufen möchte, etc. wäre er mit einer Minderung von 150 Euro mehr als gut bedient. Wenn ich all diese Dinge aber dem Kunden auf’s Auge drücken möchte und mit dessen Unwissenheit rechne, dann würde ich auch ein solches Angebot ausschlagen. Bei Dir hätte er jedenfalls damit Erfolg gehabt.

Was heißt hier „bereitstellen“? Schau ins BGB und lies - da geht man hauptsächlich davon aus, daß die betreffenden Waren eingebaut, angebracht oder anderweitig genutzt werden bis Ersatz geliefert ist oder bist Du der deutschen Sprache auch nicht kundig?

Dein Eindruck täuscht Dich nicht. Man könnte annehmen, Du bist der Händler. So viel Blödsinn auf einem Haufen habe ich in meinem bisherigen Leben noch nicht gelesen, geschweige denn gehört. Offenbar ist der Kelch bisher an Dir vorbeigegangen, daß alle möglichen Waren, dazu zählen auch Möbel, dem Kunden heutzutage zum Test oder zum „Probewohnen“ zur Verfügung gestellt werden. Bei IKEA war das bisher sogar bis zu einem Jahr möglich. Was tut man nicht alles, um Käufer zu gewinnen. Willst Du mir da sagen, daß ich nicht das Recht habe, ein gekauftes und von mir bezahltes Bett aufbauen zu dürfen? Das hat mich verärgert, nicht der Händler. Du scheinst das alles etwas zu verkennen, der Geschädigte bin ich und nicht der Händler, der sich inzwischen mit meiner Kohle amüsiert. Also weshalb greifst Du mich hier derartig und unentwegt an? Auf den restlichen Quatsch von Dir näher einzugehen, erspare ich mir. Aber mir ist nun klar, weshalb Du den Namen „littlepinguin“ gewählt hast.

Gruß
Monika

Schon den ersten Aufbau hätte der Kunde wegen der OFFENSICHTLICHEN Mängel gar nicht erst durchführen dürfen.
So kann er dem Händler schwerlich Kosten für Abbau und Neuaufbau aufdrücken.
Dass man ein vorher vorhandenes Bett voreilig entsorgt hat, ist nicht dem Händler anzulasten.

Dass der Händler die Ware nun immer noch ohne Abschlag zurücknimmt, halte ich für durchaus kulant.

So offensichtlich waren die Mängel gar nicht. Die Farbe des Bettes (2farbig schwarz und weiß) bestand in der Anordnung der Farben. Dies hätte man vor Aufbau erkennen können. Die vertauschten Farben hätten wir aber auch akzeptiert, wenn das Bett ansonsten mängelfrei gewesen wäre. Diese Mängel waren im Vorfeld nicht erkennbar, sondern erst beim Aufbau. Da das Bett mit Lattenrost (zerlegt) und Matratze geliefert wurde, muß man auch alles aufbauen, um eventuelle Mängel feststellen zu können.