Hallo,
nehmen wir mal an, dass ein Hausbesitzer sein Haus verliert, weil er
den Kredit nicht mehr bezahlen kann.
Weiterhin nehmen wir an, dass seine Kinder vor sagen wir mal 7 Jahren
bei einem Notar etwas unterschrieben haben, dass der Vater, dessen
Zahlungsunfähigkeit damals natürlichnoch nicht in Aussicht stand, das
Haus verkaufen darf, ohne die Kinder nochmals zur Unterschift
heranziehen zu müssen (weil die Kinder evtl. im Ausland arbeiten und
das sich somit nur schwierig gestalten ließe).
Der Vater leistet nach Arbeitsverlust eine eidesstattliche Versicherung,
dass er nicht mehr bezahlen kann. Daraufhin fordert die Bank jetzt aber das Restgeld, sagen wir malum die 30.000 Euro, von den Kindern.
Nach erneuter Prüfung der damals unterschriebenen Unterlagen, stellt
sich heraus, dass sie nicht nur das Veräusserungsrecht des Hauses,
sondern auch die Mithaft unterschrieben haben. Damals hatten sie
allerdings extra bei dem zuständigen Notar nachgefragt. Der Vater
wollte damals nicht, dass die Kinder evtl. mal für ein ausstehende
Zahlungen aufkommen müssen und hat das somit ausgeschlossen. Der Notar
bestätigte das damals auch. Ist aber nicht so.
Wie können die Kinder/der Vater weiterhin vorgehen, damit die Bank
die Kinder in Zukunft in Ruhe läßt? Alle drei haben sich damals
natürlich auf die Aussage des Notars verlassen, dass sie NICHT in die
Haft kommen, wenn der Vater zahlungsunfähig werden sollte…
Darüber grüble ich nach…