Das Problem ist, daß der Eigentümerin eines Hauses eine Rechnung ins Haus flatterte über einen Einsatz der Rohrreinigung am Sonntag. Die Wohnrechtsinhaberin, iEG, hatte einen Reinigungsbetrieb beauftragt, Sonntagsdienst, weil ihr 2 mal bei laufender Waschmaschine der Mieter über Ihr Wasser in die Badewanne lief. Ich meine hier hätte die Hausbesitzerin informiert werden müssen und die Mieterin im 1. Stock hätte am Sonntag nicht weiter die Waschmaschine laufen lassen können.
Die Bewohner des Hauses haben 2 Festnetznummern und eine Handynummer unter denen
i m m e r jemand erreichbar ist um Rücksprache zu halten.
Diese Leute sind aber nicht bereit mit uns zu sprechen. Wir haben diwe Zahlung abgelehnt, weil wir keinen Auftrag erteilt haben und keine Gefahr in Verzug war.
Die ausführende Fa. meint mieterseits im 1. Stock war die Verstopfung verursacht und von denen bekäme sie ohnehin kein Geld…Die Zahlungsmoral ist bekannt.
Die Inhaberin des Wohnrechts hat den Auftrag erteilt. Muß sie bezahlen? Muß sie dann evtl.die Kosten bei den Mietern holen. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist gut.
Hallo,
Der Hauseigentümer muß die Rechnung bezahlen auch wenn ein Mieter ihn verursacht hat. Er kann dann anteilig es mit der Miete oder Kaution verechnen.
Wieviel das genau ist weiss ich nicht.
Da die verstopfung am Sonntag passiert ist, ist egal.
Der schaden muss sofort gemeldet und behoben werden.
MfG
Hallo,
Der Hauseigentümer muß die Rechnung bezahlen auch wenn ein
Mieter ihn verursacht hat. Er kann dann anteilig es mit der . …
Miete oder Kaution verrechnen.
Öhm nö, sicherlich nicht, denn der Sachverhalt ist hier etwas Komplizerter (traue mir daher keine eigene Antwort zu), und einfach was von der Kaution abzuziehen kann ganz schnell nach hinten los gehen.
Lustig !!!
Die Wohnrechtsinhaberin, iEG, hatte
einen Reinigungsbetrieb beauftragt, Sonntagsdienst, weil ihr
2 mal bei laufender Waschmaschine der Mieter über Ihr Wasser
in die Badewanne lief.
Wie darf man diesen Satz verstehen ?
der Mieter lief in die Badewanne ?
Hallo,
ich übersetze das mal.
Mieter des OG haben Wasser in den Abfluss abgelassen. Der Abfluß ist irgendwo verstopft und das Wasser kann nicht so schnell weg. Es sucht sich daher einen anderen Weg und landet temporär in der Badewanne des EG.
Der Bewohner des EG beauftragt ohne Rücksprache einen Notdienst.
Wer muß zahlen?
Persönliche Anmerkung:
Die Pysik sagt mir, dass die Verstopfung unterhalb des EG war. Normalerweise passiert so etwas nicht plötzlich.
Das temporäre Fluten einer Badewanne ist sicherlich nicht schön, aber m.E. kein Notfall.
MfG Frank
Hallo,
Der Hauseigentümer muß die Rechnung bezahlen auch wenn ein
Mieter ihn verursacht hat.
Das ist Unsinn. Selbstverständlich zahlt bei einem Schaden der, der ihn verursacht hat. Auch, wenn es ein Mieter ist.
Er kann dann anteilig es mit der
Miete oder Kaution verechnen.
Das ist gleich zweimal Unsinn.
Wenn der Mieter gar nicht zahlen muss, woher in aller Welt sollte der Vermieter dann bitte das Recht hernehmen, irgendwas von der Kaution abziehen zu dürfen? Und warum sollte er sowas dummes tun und damit die Sicherheit bei Mietausfällen und Schäden mindern?
Wieviel das genau ist weiss ich nicht.
Du weißt so einiges nicht. Warum antwortest Du aber dann trotzdem?
Gruß
Testare_
Deine Einschätzung ist völlig zutreffend: Zwar hat der Vermieter ihm bekannte (!) Mietmängel zu beseitigen, haftete aber weder für mieterseits verursachte Verstopfungen noch Rechnungen aus rechtswidriger Ersatzvornahme der Mieterin
Solange den Vermieter keine Schuld trifft, etwa alte Rohre mit bekannten Engstellen durch Ablagerungen zu Verstopfungen neigen, und er ohne Kenntnis und ohne Mängelbeseitigungsaufforderung unter konkreter Fristsetzung dies garnicht beseitigen konnte, haftet die Auftraggeberin vollumfänglich gegenüber dem Handwerker für dessen Rechnung.
G imager761
Die Wohnrechtsinhaberin, iEG, hatte
einen Reinigungsbetrieb beauftragt, Sonntagsdienst, weil ihr
2 mal [,] bei laufender Waschmaschine der Mieter über Ihr [,] Wasser
in die Badewanne lief.Wie darf man diesen Satz verstehen ?
Da fehlen zwei läppische Kommas (oder Gedankenstriche), das ist alles.
Habe ich oben für Dich eingefügt.
der Mieter lief in die Badewanne ?
Gibt’s keine VHS mit Lesekurs in Deiner Nähe?
.
Hallo Gudrun, (auch ein Hallo sollte man in einem Forum nicht vergessen)
Die Wohnrechtsinhaberin, iEG, hatte
einen Reinigungsbetrieb beauftragt, Sonntagsdienst, weil ihr
2 mal [,] bei laufender Waschmaschine der Mieter über Ihr [,] Wasser
in die Badewanne lief.Wie darf man diesen Satz verstehen ?
Da fehlen zwei läppische Kommas (oder Gedankenstriche), das
ist alles.
Habe ich oben für Dich eingefügt.
Vielen Dank dafür!
der Mieter lief in die Badewanne ?
Gibt’s keine VHS mit Lesekurs in Deiner Nähe?
Warum sollte man einen Lesekurs besuchen, wenn in diesem Forum so nette Zeitgenossen sind die einem auf die Sprünge helfen!
ups… so nett ja doch nicht, denn sie vergessen ab und zu auch die Benimm-Regeln,
wie ein Hallo am Anfang und einen Gruß am Ende.
Viele Grüße!
Merger