Wer muss dafür aufkommen?

Hallo,

nehmen wir mal an die gemietete Wohnung wird von einer Hausverwaltung betreut. Diese möchte nun Fassadenarbeiten vornehmen lassen. Da dafür Gerüste aufgebaut werden müssen die im kleinen Garten (der zu der gemieteten Wohnung gehört) stehenden Bäume weg.
Nun meine Frage: wer muss dafür aufkommen? Denn die Bäume sind nicht gerade klein, d.h. man bräuchte evtl. eine Firma, die das macht und das ist teuer. Muss das wirklich der Mieter machen obwohl er die Fassadenarbeiten gar nicht in Auftrag gegegben ha? Oder ist der Vermieter als Wohnungseigentümer zuständig? Oder die Hausverwaltung, die den Auftrag für die Fassadenarbeiten erteilt hat?

Danke im voraus
Jessica

Hallo Jessica,

es handelt sich offentsichtlich um Instandhaltungsmassnahmen. Dafür ist selbstverständlich der Vermieter zuständig.

Wenn dadurch das Mietverhältnis beeinträchtigt wird, könnte der Mieter sogar Mietminderung geltend machen, soweit das von ihm gemietete Objekt nicht komplett nutzbar ist.

Gruß!

Horst

Hallo,
die Gebäudefassade und deren Anstrich sind Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft (kein Sondereigentum) sie ist daher von der Eigentümergemeinschaft (aus den Rücklagen ) zu finanzieren,
Gruß
Christian