Wer muss das Kind bringen und abholen?

Hallo,

ich habe folgende Frage, die mir schon seit längerer Zeit auf der Seele brennt.

Wenn ein Kind bei den Großeltern lebt und diese etwa 100 km entfernt leben, wer muss dann das Kind holen und bringen?
Bisher ist die Sache so geregelt. dass das Elternteil, welches 100 km entfernt wohnt (das andere wohnt im selben Ort wie die Großeltern) jedes zweite Wochenende, dort hin gefahren ist. Nun hat das Kind bald Sommerferien und das Elternteil, welches 100 km entfernt wohnt würde sein Kind gerne für eine Woche zu sich nehmen. Das dieses Elternteil nicht sehr viel verdient (um die 700 - 800 Euro im Monat) und das Kind noch besuchen möchte, (im gleichen Monat) sich das aber nicht leisten kann, wenn das Kind abgeholt werden muss (zwei Fahrten mit der Bahn) und zurück gebracht werden muss (zwei Fahrten mit der Bahn), stellt sich die Frage, muss das eine Elternteil eigentlich für alles aufkommen???

Ist das irgendwo irgendwie geregelt, dass zumindest eine Fahrt übernommen wird??? Kann man von dem einen Elternteil eigentlich verlangen (angesichts des geringen Verdienst, dass es sämtliche Fahrtkosten übernimmt?

Beide Elternteile haben das Sorgerecht.

Vielen Dank im vorraus für die Antworten

hallo,
mein Enkelkind lebt bei mir - die Mutter lebt auch ca.100km entfernt.
Ich bringe das Kind wenn Besuche anstehen hin, und es wird wieder abgeholt. Wenn die Mutter zu uns kommt, gebe ich ihr das Fahrtgeld.
Ihr müsst da mal in Ruhe drüber reden - vielleicht findet sich eine Lösung.
Grüße
Charlotte

Hi,allso meiner Meinung nach müssen sich die Elternteile die Fahrtkosten teilen, da es hier um das kindeswohl geht.Aber das Jugendamt oder die Caritas können das besser beurteilen. Ich würde mir da Rat holen.
Mfg

Hallo,

generell gibt es dazu keine gesetzliche Regelung. Man könnte hierbei zwei Rechtsauffassungen vertreten: Entweder hat jeder seine eigenen Kosten zu tragen (dann wäre also die Frage, ob man regelt, dass zum Beispiel das Kind immer beim anderen GEHOLT wird - dann fallen die Kosten exakt gleich aus).
Oder - was sich zum Beispiel anbietet, wenn einer mehr Zeit hat, der andere aber mehr Geld - man regelt, dass die Kosten insgesamt genommen und geteilt werden.
Für beide Varianten wird es nötig sein, das Thema zu besprechen.
Wenn das zwischen den Eltern nicht ohne Streit möglich ist, kann die Hilfe des Jugendamtes (zuständig ist das Jugendamt, an dem das Kind seinen Wohnsitz hat) in Anspruch genommen werden - dieses bietet auch weitere Hilfen für die Verwirklichung des elterlichen Umgangs an.

Herzliche Grüße,

Picard.

Sorry für die späte Antwort erst mal

Der Umgangsberechtigte muss das Kind holen und bringen.

oft ein beliebter Trick, wenn man den Umgang verhindern möchte, man zieht einfach weit weg