Wer muß das zahlen?

Hallo!

Eine Frage:

Mein die damalige Freundin meines Freundes (seit mittlerweile 8 Jahren getrennt) bestellte immer wieder auf seinen Namen Sachen. Die Rechnungen kamen dann zu ihm, sie ließ sie verschwinden, dann kam das Inkassobüro. Jetzt zahlt er immer noch manche Sachen ab, von denen er ursprünglich gar nichts wußte.

Jetzt kam wieder ein Schreiben an ihn über einen Betrag von 700 Euro.
Sie hatte wieder einmal auf seinen Namen bestellt, als er zwar schon ausgezogen war, aber noch dort gemeldet war.
Das ist aber auch schon wieder Jahre her. Und er wußte natürlich nichts davon.

Jetzt möchte ich wissen, ob man rechtlich dagegen vorgehen kann.
Was, wenn wieder etwas kommt, dass mein Freund zahlen soll?
Das kann doch nicht legitim sein, oder?

Bitte helfen, dringeeeeend!!!

Liebe Grüße
Bine

Da kann ich leider nicht helfen!

Hallo Bine,

geht zum Anwalt. Er muss das nicht zahlen, denn er hat kein Vertrag für die bestellte Sachen geschlossen. Solche Verträge sind sowas von nichtig. Er ist selber schuld, wenn er zahlt. Kann man über unbestellte Leistungen beseitigen. Immer, wenn was kommt innerhalb von 14 Tagen widerrufen(bei Fernabsatzverträgen), wenn eine Widerrufsbelehrung dabei ist. Wenn sie nicht dabei ist, fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Geht rechtlich dagegen, es wird auf Dauer sehr teuer. Je früher desto besser, damit keine Verjährungen eintreten.

ja sie müssen zahlen, da auf ihren namen sie sind in der beweispflicht nehmen sie sich einen anwalt das kann man so per ferndiagnose nicht lösen anwalt nehmen und klären

Hallo,

bin was spät drann:
Meine Antwort heißt in dem Fall
Kripo. Anzeige gem. § 263 ff. StGB
Nur muss alles nachgewiesen werden.(oder soviel wie möglich, was nach der NACH der Trennung bestellt und nicht gezahlt wurde.

Grüße
pipapae

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Liebe Bine,
sorry, habe Deine Anfrage erst heute gesehen.
Ich darf keinen Rechtsrat geben, aber wenn mir so etwas passieren würde, käme mir doch folgendes gleich in den Kopf:

  1. wenn ein Unternehmen Zahlung fordert von Deinem Freund, beruft sich das Unternehmen ja darauf, dass zwischen ihm und deinem Freund ein Vertrag besteht. Kann das Unternehmen das denn beweisen???
  2. Die Ex handelt ja als „Vertreter ohne Vertretungsmacht“, dieser (also die EX) ist nach § 179 BGB dem anderen Teil (also dem Unternehmen gegenüber) zur Erfüllung oder Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene ( = Dein Freund) die Genehmigung des Geschäfts verweigert. Ob die Ex wohl diesen § kennt??

Grüße
Sita