Folgende hypothetische Frage:
P. hat sich ein Haus gekauft, es bleiben 8.000€ auf dem Notaranderkonto da der Vertrag vom Verkäufer nicht vollständig erfüllt wurde. (Carport stand zur Zeit der Hausübergabe nicht und dieser war Bestandteil des Notarvertrages)
Nun wurde in der Zwischenzeit das Carport erstellt. Die Freigabe des Geldes erfolgte am 12.08.2010. Am 14.08.2010 bekam P. ein Einwurfeinschreiben vom Anwalt (datiert vom 13.08.2010) mit einer Kostenrechnung von ca. 660€.
Wer bezahlt denn jetzt die Rechnung? Gemäß des Schreibens muß P. zahlen? Ist das rechtens?
Danke.