Wer muß den Anwalt bezahlen?

Folgende hypothetische Frage:

P. hat sich ein Haus gekauft, es bleiben 8.000€ auf dem Notaranderkonto da der Vertrag vom Verkäufer nicht vollständig erfüllt wurde. (Carport stand zur Zeit der Hausübergabe nicht und dieser war Bestandteil des Notarvertrages)

Nun wurde in der Zwischenzeit das Carport erstellt. Die Freigabe des Geldes erfolgte am 12.08.2010. Am 14.08.2010 bekam P. ein Einwurfeinschreiben vom Anwalt (datiert vom 13.08.2010) mit einer Kostenrechnung von ca. 660€.

Wer bezahlt denn jetzt die Rechnung? Gemäß des Schreibens muß P. zahlen? Ist das rechtens?

Danke.

Nachfrage
Hallo,

worauf bezog sie die besagte Kostenrechnung? Um welchen Geschäftswert ging es denn überhaupt? Ein NAK wird üblicherweise gesondert abgerechnet…

Grüße
EP

Hallo,

die Kostenrechnung bezog sich auf die hinterbliebenen 8.000€ (Geschäftswert) auf dem Notaranderkonto der Notarin von P., die zur Sicherheit der Erstellung des Carports dienten. Das Carport steht nun seit ca. 3 Wochen und P. hat die 8.000€ am 12.08.2010 freigegeben.

Was bedeutet die Abkürzung NAK?