Die Löschungsbewilligung muss logischerweise vom jeweiligen Begünstigten erstellt werden bzw. muss sie erstellen lassen. Wer muss den Löschungsantrag stellen?
Der oder die Eigentümer?
Wer muss den Löschungsantrag stellen?
Beim Grundbuchamt ? Das macht ein Notar.
Die Löschungsbewilligung muss logischerweise vom jeweiligen
Begünstigten erstellt werden bzw. muss sie erstellen lassen.
Wer muss den Löschungsantrag stellen?
Der oder die Eigentümer?
Erst mal der Reihe nach. Wass soll denn überhaupt gelöscht werden in welchem zusammenhang?
ml.
Also, es soll ein Wohnrecht im Zuge einer Auseinandersetzung gelöscht werden.
Wohnrecht für den Mann, Eigentümer die Frau.
Der Mann kann bewilligen und auch den Antrag stellen,
oder
der Mann bewilligt und die Frau stellt den Antrag
oder
der Mann bewilligt und der Notar stellt den Antrag, § 15 GBO.
In der Bewilligung - hier wohl eher in der Urkunde welche die Auseinandersetzung regelt, sollte die Frage der Kostentragung bzgl. der Löschung enthalten sein - was regelmäßig der Fall ist.
ml.